Hallo,
hab hier eine Sache liegen, die ich abrechnen soll. Habe aber eine Frage dazu. Folgendes: Wir haben unseren Mandanten erstmal nur beraten. Eine weitere Beauftragung erfolgte nicht. Nach ca. 2 Monate kam er dann wieder an mit einem MB, dagegen haben wir dann Widerspruch eingelegt. Weiter ist nichts geschene. Wie rechne ich jezt ab?
Kann ich hier jetzt nur die 0,3 für den Widerspruch verlangen oder kann ich für die Beratung auch noch was abrechnen?
Beratung, danach Widerspruch gegen MB
- sunshine24
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0,3 ????
Nr. 3307 --> 0,5 VG
Jep, Beratung kannst du extra abrechnen.
Nr. 3307 --> 0,5 VG
Jep, Beratung kannst du extra abrechnen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Je nachdem, ob nicht was anderes vereinbart wurdeDie Beratungsgebühr wird aber auf die 0,5 Gebühr angerechnet.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Genau!
habt ihr eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung getroffen?
Wenn nicht:
Beratungstätigkeit
- gemäß § 34 RVG höchstens 250,00 € zzgl. mwst
- Pte
Mahnverfahren
Gegenstandswert:
- 0,5 VG Nr. 3307 VV RVG
- PTe
- Mwst
habt ihr eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung getroffen?
Wenn nicht:
Beratungstätigkeit
- gemäß § 34 RVG höchstens 250,00 € zzgl. mwst
- Pte
Mahnverfahren
Gegenstandswert:
- 0,5 VG Nr. 3307 VV RVG
- PTe
- Mwst
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- repfiffi
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^^ob bei der Beratung PTE angefallen sind, würde ich prüfen ^^D@ni hat geschrieben:Genau!
habt ihr eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung getroffen?
Wenn nicht:
Beratungstätigkeit
- gemäß § 34 RVG höchstens 250,00 € zzgl. mwst
- Pte
Mahnverfahren
Gegenstandswert:
- 0,5 VG Nr. 3307 VV RVG
- PTe
- Mwst
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
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- sunshine24
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Das ist aber nur richtig, wenn der Mandant kein Verbraucher ist oder der Mandant Verbraucher ist und mehrere Beratungen in derselben Sache stattgefunden haben!Beratungstätigkeit
- gemäß § 34 RVG höchstens 250,00 € zzgl. mwst
Ist der Mandant Verbraucher und erfolgte nur ein Beratungsgespräch, dann gibt es höchstens 190,00 € zzgl. MwSt (siehe letzter Satz in § 34 (1) RVG)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ups ja klar ne 0,5, sorry wg dem Tippfehler.
Als Mdt. ist Verbraucher. Vereinbarung wurde nicht getroffen.
Ich würde jetzt dann so abrechnen:
0,55 für Beratung
+ Mwst
und dann:
0,5 für Widerspruch
+ Mwst
Aber wie mach ich das jetzt mit der Anrechnung. Wird komplett die ganze Beratungsgebühr angerechnet?
Als Mdt. ist Verbraucher. Vereinbarung wurde nicht getroffen.
Ich würde jetzt dann so abrechnen:
0,55 für Beratung
+ Mwst
und dann:
0,5 für Widerspruch
+ Mwst
Aber wie mach ich das jetzt mit der Anrechnung. Wird komplett die ganze Beratungsgebühr angerechnet?
- sunshine24
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Das gibt es nicht mehr! Die Beratungsgebühr ist passé!0,55 für Beratung
+ Mwst
Deswegen soll der RA ja auch auf einen Honorarvereinbarung hinwirken. Wenn es eine normallange Beratung war, würde ich die 190,00 € zzgl. MwSt ansetzen.
Bezüglich der Anrechnung machste des dann so (so würde ich das machen):
0,5 VG Nr. 3307
./. Beratung
Telekomm
MwSt
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