PfÜb 2 Schuldner - Abrechnung gegenüber Mandant

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jappi
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#1

02.12.2009, 08:07

Hallo Leute,

brauche mal schnell eure Hilfe. Ein PfÜb wurde beantragt gegen 2 Schuldner. Im Forderungskonto wurden die Rechtsanwaltsgebühren für jeden Schuldner einzeln ausgewiesen.

Ist das jetzt richtig, wenn ich gegenüber dem Mandanten die 0,3 Verfahrensgebühr für PfÜb zweimal abrechne?

Danke vielmals im Voraus.
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Bino
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#2

02.12.2009, 19:14

Ja, für jeden Schuldner einmal die 0,3.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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clauda140382
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#3

02.12.2009, 19:18

Bei nur einem Pfüb kann ich auch nur einmal 0,3 abrechnen oder bin ich da voll falsch? :shock:
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Bino
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#4

02.12.2009, 19:28

Oh, jetzt verunsicherst Du mich. Also beim ZV geht das zweimal, aber Pfüb :nachdenk
Wenn ich ehrlich bin, rechnen wir die zwar nur einmal ab, aber ich dachte, bei PfÜb geht auch zweimal, moment, ich gucke mal nach.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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#5

02.12.2009, 19:33

Also ich kann dem "Enders" nicht entnehmen, dass es da bei PfÜb eine Ausnahme gibt.

"ZV-Maßnahmen gegen mehrere Schuldner sind stets gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies auch dann, wenn mehrere Schuldner aus einem Titel zur Zahlung verpflichtet sind."

"Für jede ZV-Maßnahme gegenüber jedem Schuldner entsteht also eine gesonderte 0,3 Gebühr Nr. 3309."
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clauda140382
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#6

02.12.2009, 19:35

ja das ist klar aber Jappi hat doch geschrieben EIN pfüb - wenn gegen jeden ein pfüb wäre ist klar mit den 2 gebühren aber bei nur einem pfüb ...
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#7

03.12.2009, 08:42

... auch eine einheitliche Maßnahme gegen z.B. ein Ehepaar bringt zweimal Vollstreckungskosten.

Ich kämpfe gerade durch, dass ich dazu noch die Erhöhung bekomme, weil wir zwei Mandanten hatten.
clauda140382
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#8

03.12.2009, 18:07

das ist ja super - hab ich wieder was gelernt von euch
:prost
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