Abrechnung Vollstreckbarerklärung eines Titels

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#1

17.08.2009, 21:11

kurz zum sachverhalt:

wir haben für einen österreichischen Anwalt eine ZV-Sache in Deutschland übernommen. hierfür mussten wir den Titel für vollstreckbar erklären lassen. meine kollegin meinte nun, dass man da ne 1,3 nach 3100 abrechnen kann. ich bin mir da allerdings nich sicher.
kann mir jemand von euch weiterhelfen?

danke schon mal.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.08.2009, 09:19

Ggf. Einzeltätigkeit?!?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Sunny
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#3

18.08.2009, 17:58

hm, weiß nicht. sonst noch meinungen?
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Gofi
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#4

18.08.2009, 21:11

Guck mal hier:

http://www.foreno.de/brago-rvg-synopse.php

Vorher § 47 Abs. 1 BRAGO jetzt VV 3100 ff. RVG.

:pcwink
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Sunny
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#5

18.08.2009, 21:22

danke ;-)
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