Fahrten & Abwesenheit im Kostenfesetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tommy
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#1

18.07.2008, 11:05

Hallo,

ich habe da mal wieder eine Frage an Euch.
Mir liegt nun ein Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zur Prüfung und Stellungnahme vor.

Jedenfalls die Gebühren etc. sind ok im Antrag, jetzt meine Frage sie machen auch Fahrtkosten & Abwesenheitsgebühren geltend. Kann man dies nun oder dann doch nur die efektiven Fahrtkosten???

Daher noch kurz zur Sache. Unsere Kanzlei befindet sich in ANG, das zuständige AG befindet sich in SDT (ca. 25 km Entfernung). Unsere Mdtin kommt auch aus ANG. Die Gegenseite wohnt ebenfalls in ANG und hat RAe aus Zeh. beauftragt (einfache Entfernung ca. 78 km). Die Gegenseite macht nunmehr in ihrem KF-Antrag die Fahrt- und Abwesenheitsgebühren nach SDT geltend. (Wir haben PKH, als ortsansässigen RA erhalten, also keine Fahrtkosten für uns).

Wenn dies nicht ok sein sollte, habt ihr einen Vorschlag für mich, was ich als Begründung / Stellungnahme schreiben soll?? :?:

Vorab schon mal danke
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romex
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#2

18.07.2008, 12:11

Hallo Tommy,

schwierig geschrieben - das da oben!

Also vorweg: Denk Dir einfach was aus, womit Du versuchst zu begründen, warum die Kosten nicht festgesetzt werden sollten - G hätte sich ja einen RA in ANG nehmen können... Probier es einfach - wir machen das auch immer so (... beantragen, die Kosten in der Höhe nicht festzusetzen, weil.... Kostenminderungspflicht... hätte einen RA hier beauftragen können... ) Etwas hübscher natürlich.

Heißt aber nicht, dass es durchgeht! Wir haben Superargumente dagegen (von wegen jahrelanges Mandatsverhältnis... und kriegen die Kosten fast immer festgesetzt). Probier's einfach.

Und zur allerersten Frage: Ich mache in meinen Anträgen auch immer alles geltend - also Fahrtkosten UND Abwesenheitsgeld. Und die genaue Entfernung rechne ich mir im Routenplaner aus.
Liebe Grüße,
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#3

18.07.2008, 12:22

schau dir mal die neue entscheidung des bgh vom 16.04.08, az. XII ZB 214/04 an.

vielleicht bringt dich die weiter.

gruß
sandra
Tommy
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#4

18.07.2008, 12:24

Hi,

danke :pc habe ich mir schon fast gedacht, aber ich versuch es einfach mal.

Gruß
Tommy
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Smilie
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#5

18.07.2008, 12:26

Ich bin der Meinung, dass die Gegenseite auch nur die fiktiven Reisekosten von ANG bis zum Ort des AG geltend machen kann. Oder sie hätte sich eben auch einen RA in ANG nehmen können. Aber mehr dürfte nicht drin sein.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tommy
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#6

18.07.2008, 12:27

Auch an Sandra Danke. :wink:

Ich such mir die Entscheidung gleich mal raus.

Gruß
Tommy
FreddyB

#7

18.07.2008, 13:33

Ich seh die Sache wie romex.

Hat er eine Begründung runter geschrieben, wenn nein, begründe mit Kostenminderungspflicht.

Bei meinen eigenen Anträgen hab ich mir für die Fahrtkosten schon ein Muster angelegt. Jahrelange Mandatsbeziehung, Vertrauensbasis, usw. Selbst wenn die Gegenseite gemeckert hat, hats funktioniert.

PS.: Beim Routenplaner haben wir uns Kanzleiintern auf einen geeinigt, die weichen manchmal um etliche Kilometer für die selbe Strecke ab.

Wenn es keine PKH-Sache ist, sprich ganz normal, setze ich auch jedes Mal die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für den Mandanten nach JVEG an.
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Blub
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#8

18.07.2008, 13:49

Smilie hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass die Gegenseite auch nur die fiktiven Reisekosten von ANG bis zum Ort des AG geltend machen kann. Oder sie hätte sich eben auch einen RA in ANG nehmen können. Aber mehr dürfte nicht drin sein.
:zustimm
Tommy
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#9

21.07.2008, 11:30

Danke Euch,

habe jetzt einfach die Ablehnung beantragt, mal schauen was das Gericht sagt.

Gruß
Tommy
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