ich habe da mal wieder eine Frage an Euch.
Mir liegt nun ein Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zur Prüfung und Stellungnahme vor.
Jedenfalls die Gebühren etc. sind ok im Antrag, jetzt meine Frage sie machen auch Fahrtkosten & Abwesenheitsgebühren geltend. Kann man dies nun oder dann doch nur die efektiven Fahrtkosten???
Daher noch kurz zur Sache. Unsere Kanzlei befindet sich in ANG, das zuständige AG befindet sich in SDT (ca. 25 km Entfernung). Unsere Mdtin kommt auch aus ANG. Die Gegenseite wohnt ebenfalls in ANG und hat RAe aus Zeh. beauftragt (einfache Entfernung ca. 78 km). Die Gegenseite macht nunmehr in ihrem KF-Antrag die Fahrt- und Abwesenheitsgebühren nach SDT geltend. (Wir haben PKH, als ortsansässigen RA erhalten, also keine Fahrtkosten für uns).
Wenn dies nicht ok sein sollte, habt ihr einen Vorschlag für mich, was ich als Begründung / Stellungnahme schreiben soll??
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Vorab schon mal danke