Abmahnung in Mietangelegenheit, anschließend Kündigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

18.08.2015, 10:23

Nein, jetzt hast Du mich falsch verstanden, glaub ich.

Also...ich fass mal zusammen. Ihr habt bei der Gegenseite geltend gemacht:

1,3 GG + + für Mietrückstand
1,3 GG ++ für Kündigung

Zahlung des Rückstandes ist erfolgt, Kündigung soll nicht mehr weiterbetrieben werden. Mandant will aber die bei Euch entstandenen Kosten von der Gegenseite erstattet haben.

Also habt Ihr über die obigen beiden Rechnungen die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert und dafür eine weitere GG abgerechnet.

Seh ich den Sachverhalt bis hierhin richtig?
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fruchtzwergi
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#12

18.08.2015, 10:32

Nein, nicht ganz. Wir haben die 1,3 Mietrückstand und die 1,3 Kündigung abgerechnet und dann nochmal 1,3 Mietrückstand, weil er erneut nicht gezahlt hat.
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alraune
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#13

18.08.2015, 10:38

fruchtzwergi hat geschrieben:und dann nochmal 1,3 Mietrückstand, weil er erneut nicht gezahlt hat.
Wenn der Gegner weitere Mieten (also andere Mieten als die im ersten Mietrückstand) nicht gezahlt hat, ist das eine neue Angelegenheit und eine neue Akte. Und dann rechnest Du auch eine 1,3 Gebühr für das (neue) Aufforderungschreiben ab.
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fruchtzwergi
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#14

18.08.2015, 10:46

Heißt, ich muss eine neue Akte anlegen, weil ich sonst im Grunde die erneute Aufforderung nicht abrechnen "darf"?
Sorry für meine vielen blöden Fragen, aber ich fühl mich im Moment mit allem dezent überfordert.... -.- :-/
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#15

18.08.2015, 10:46

fruchtzwergi hat geschrieben:Nein, nicht ganz. Wir haben die 1,3 Mietrückstand und die 1,3 Kündigung abgerechnet und dann nochmal 1,3 Mietrückstand, weil er erneut nicht gezahlt hat.
Dann hab ich das die ganze Zeit falsch verstanden und Alraune hat Recht. Da ja der erste Mietrückstand bereits durch Zahlung ausgeglichen war und die Kündigung erledigt war, stellt der Auftrag über den weiteren Mietrückstand eine gesonderte neue Angelegenheit dar und natürlich fällt dafür eine eigene 1,3 Gebühr an.
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#16

18.08.2015, 10:55

fruchtzwergi hat geschrieben:Heißt, ich muss eine neue Akte anlegen, weil ich sonst im Grunde die erneute Aufforderung nicht abrechnen "darf"?
Nein, Du MUSST natürlich keine neue Akte anlegen, Du kannst auch alles in eine Akte heften und die verschiedenen Vorgänge z.B. mit Trennpappen trennen. Ich würde allerdings für jede neue Angelegenheit immer eine eigene Akte anlegen, schon wegen der besseren Übersicht. Wenn ich hier drei verschiedene Angelegenheiten "Mandant X ./. Gegner Y" habe, gibt es hier auch drei einzelne Akten, die dann "X ./. Y I", "X ./. Y II" und X ./. Y III" heißen. Und mit Zusatz, worum es sich handelt, z.B. "Mietrückstand 3/15 - 7/15". Sonst kommt man schnell durcheinander.
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fruchtzwergi
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#17

18.08.2015, 11:41

Ich hätte das wohl auch in jeweils eigene Akten gepackt, aber naja...
Muss ich denn trotzdem jetzt die erste Aufforderung und die Kündigung in eine Rechnung mit zusammengerechnetem SW nehmen?
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