Welche Gebühr: Einspruch und sodann Klagrücknahme?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#1

20.05.2010, 16:15

Stehe etwas auf dem Schlauch liebe Leute. Eigentlich ist die Frage wohl viel zu einfach :oops:

Mandantin krieg VB zugestellt, wir legen Einspruch ein, Mitteilung des AG, dass Verfahren ans Streitgericht abgegeben wurde, sodann Klagrücknahme der Gegenseite, welche nun natürlich auch die Kosten trägt.

Kann ich jetzt hier lediglich die 0,5 nach 3307 für den Einspruch abrechnen? Bin gerad etwas irritiert, aber ich denke, mehr bekomme ich nicht, ist ja nichts weiter passiert. Ich sicher mich aber lieber bei euch noch einmal ab.

:thx
Zuletzt geändert von LuzZi am 20.05.2010, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
schatz
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 04.03.2009, 07:44
Wohnort: Grünstadt

#2

20.05.2010, 16:16

:dafuer
schnatti

#3

20.05.2010, 16:18

Wenn ihr Einspruch eingelegt habt, seid ihr ja wohl damit verbunden auch mit der Vertretung im gerichtlichen Verfahren beauftragt.

Ich würde da eine 0,8 VG 3100 abrechnen.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

20.05.2010, 16:20

Hmm ja sicher waren wir das, klaro. Du meinst also, ich solle lediglich die 0,8 nach 3101 abrechnen? Hmm kommt mir irgendwie nicht richtig vor.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
schatz
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 04.03.2009, 07:44
Wohnort: Grünstadt

#5

20.05.2010, 16:21

Ich würde nur die 3307 abrechnen, da ihr ja nichts weiter getan habt, als Einspruch einzulegen.
schnatti

#6

20.05.2010, 16:26

Ja, wenn dann - du hast recht - nach der hausnummer 3101.

Was sagen denn unsere Rechtspfleger dazu ?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

20.05.2010, 16:28

Bis ich meinen KfA einreich warte ich, bis es einer unserer Rechtspfleger hier mal genau sagt, ob nun diese oder diese Gebühr. Ich bin irritiert gerad. :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#8

20.05.2010, 16:43

Also <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagt, dass

1. das Mahnverfahren mit dem Erlass des VB endet & dass

2. Terminierung, Abgabe oder dem Vollstreckungsbescheid folgende Prozesshandlungen zum Streitverfahren gehören.

(18. Auflage, VV 3305-3308, Rn. 37)

Was für mich heißt, dass ihr mit eurem Einspruch definitiv nach Erlass des VB tätig geworden seid - ergo Verfahrensgebühr.

Weiter sagt <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, dass i. a. R. eine 1,3 Verfahrensgebühr dann entsteht, wenn das Streitverfahren begonnen hat, die Sache also an das Streitgericht abgegeben wurde - ergo 1,3.

(VV 3305-3308, Rn. 46)
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#9

20.05.2010, 16:44

Ich habe hier eine Mandantin, die angeblich 2007 VBs erhalten haben soll, gegen ich jetzt Einspruch einlege, weil die Zustellung mangelhaft war. 3 von 5 Verfahren sind bereits nach Klagerücknahme erledigt. Ich habe bislang immer 3100 VV RVG abgerechnet und diese auch festgesetzt erhalten.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#10

20.05.2010, 16:45

:thx :thx :thx :thx :thx

Ihr seid soooooooo toll!!!!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten