![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Mandantin krieg VB zugestellt, wir legen Einspruch ein, Mitteilung des AG, dass Verfahren ans Streitgericht abgegeben wurde, sodann Klagrücknahme der Gegenseite, welche nun natürlich auch die Kosten trägt.
Kann ich jetzt hier lediglich die 0,5 nach 3307 für den Einspruch abrechnen? Bin gerad etwas irritiert, aber ich denke, mehr bekomme ich nicht, ist ja nichts weiter passiert. Ich sicher mich aber lieber bei euch noch einmal ab.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)