Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#11

08.05.2006, 14:00

Andreas hat geschrieben:Göhhm'sch (ostdeutsch für komisch :lol:)
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~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Jara
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#12

09.05.2006, 09:03

Guten Morgen,

jetzt muss ich doch nochmal auf die Reisekosten zurückkommen:

Also, Andreas, ihr bucht den Ausgang (also z. B. das Bahnticket) der Reisekosten auf das Konto "1600" mit z. b. -175,00 EUR.
Darin enthalten sind ja gezahlte 16 % mwst.

Wie berechnet ihr das dann weiter?

Also, den nettobetrag vor der in der Rechnung enthaltenen Mwst oder den Bruttobetrag nach der Mwst so wie Fremdgeld, also z. B. GK?

Bucht ihr dann auch inklusive der Mehrwertsteuer den Ausgang?

Dann bucht ihr den Eingang auch auf das Konto "1600" oder wohin? und was ist dann mit der mwst?

Ich will mich nochmal in die Reisekosten reindenken, ich mache erst seit einem jahr die Buchhaltung und wir haben auch seither eine neue Steuerberaterin, die kann sich ja auch irren...
Jara
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#13

09.05.2006, 09:09

Was mir gerade noch einfällt:

Ich habe es auch so gelernt dass alle Geldaus- und eingänge, also GK, honorar, Fahrtkosten, EMA etc. pp. immer aktenbezogen erscheinen muss und aktenbezogen gebucht werden muss.

Im Moment mache ich es aber zum Teil nicht so, weil eben auch von Stber so erklärt...

Wo steht das denn? Oder kennt jemand z. B. Bücher zur Buchhaltung für Rechtsanwälte? oder Internetseiten?

Mit diesem Problem war ich noch nie konfrontiert, weil wir früher z. B. eine extra Buchhaltung hatten und ich musste zwar mit RA-Micro buchen, aber lediglich die AKtenbuchhaltung und das war auch immer ganz logisch!
Andreas

#14

09.05.2006, 09:11

:moin

Mit welchem Programm arbeitet Ihr buchhaltungsmäßig ?

Ich erkläre es mal anhand RA-Micro, so wie das bei uns der Fall ist :

Da buche ich meinetwegen die 175 € (Bruttobetrag) zur Akte "123/04" auf "Auslagen". Auslagen hat das Sachkonto 1600. Es ist mehrwertsteuerneutral, die MwSt. spielt dort also keine Rolle.

Da es ein Einser-Konto ist, ist es auch buchhaltungsneutral, also Ausgaben erhöhen die Kanzleikosten nicht und Einnahmen erhöhen den Kanzleigewinn nicht - also ein reines Durchlaufkonto.

In meinem Aktenkonto habe ich dann bei den Auslagen -175€ stehen. Kommt die Zahlung, buche ich 175 € + auf Akte 123/04. Das hat zur Folge, daß erstens das Aktenkonto wieder ausgeglichen ist und zweitens die 175 € wieder auf 1600 Plus gebucht werden.

Die Mehrwertsteuer interessiert mich also gar nicht bei Auslagen. Ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, kriegt er ne Kopie der Auslagenrechnung, die kann er dann zu seiner Buchhaltung nehmen und die Vorsteuer abrechnen.
Andreas

#15

09.05.2006, 09:14

In der Tat muß alles, was aktenbezogen ist, natürlich auch aktenbezogen gebucht werden.

Bei allem Respekt :

Diese StBin ist nicht erste Wahl - zumindest, was diese Auskunft angeht, liegt sie grob daneben.

Wo genau das steht, weiß ich nicht. Aber die Erfahrung zeigt, daß es so alles prima klappt :wink:
Jara
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#16

09.05.2006, 09:32

ich kenne es aus der Vergangenheit auch nur so, wie du sagst!
Allerdings, da ich selber die Buchhaltung nicht gemacht habe, hatte ich mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun!

Ist denn bei dem Konto 1600 gar keine Option für Mehrwertsteuer oder wie ist das? ich kann mich an RA-Micro nicht mehr so 100%ig erinnern, weil es schon 5 Jahre her ist, dass ich damit gearbeitet habe!

Wir haben hier ein uraltes Buchhaltungsprogramm, das auch nicht speziell für Rechtsanwälte ist. Es erfüllt seinen Zweck, ich erfasse alle Geld- ein und Ausgänge und gebe das am Jahresende zur Steuerberaterin. die macht dann den Rest!

Aber skeptisch bin ich von Anfang an gewesen...
Werde der Sache jetzt nochmal auf den Grund gehen!

Bei mir läuft das momentan so:

Ich soll Fahrt- und Reisekosten auf ein Konto "FAhrt- und Reisekosten 4670" buchen und zwar mit Mehrwertsteuer als Ausgabe. Diese werden auch nicht in eine Akte gebucht momentan!

(Ich muss dazu sagen, dass wir für eine Firma sehr viel machen und per Honoarvereinbarung abrechnen und zwar in einer "Sammelrechnung", daher läuft das etwas anders, aber grundsätzlich könnte ich natürlich die Reisekosten in die Akte buchen und würde das auch richtig finden!)

Dann soll ich die in der Rechnung nach Honorar (vor mwst!) mit abrechnen (brutto) und dann nochmal versteuern, weil lt. Stber wäre das (aus irgendwelchen Gründen, die ich nicht mehr weiß) so richtig!

Das macht mich auch schon stutzig... aber da ich ja nicht im Steuerbüro gelernt habe, habe ich es mal so hingenommen. (nachdem ich natürlich erstmal protestiert habe...)

Die Frage ist natürlich immer:

Was ist wenn der Steuerprüfer kommt und fährt mein Chef mit dieser Art und Weise schlechter???

werde mich nochmal dahinter klemmen!
Jara
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#17

09.05.2006, 09:44

Nochwas:

@Andreas:

Wie berechnet ihr die Bahntickets weiter?
wo in der Rechnung taucht welcher betrag auf?
Andreas

#18

09.05.2006, 10:03

Verstehe ich das richtig, daß Ihr gar nicht komplett über RA-Micro bucht ?

Würdet Ihr das machen, wäre Eure StBin fast arbeitslos :wink:

Die (ja schon versteuerten) Brutto-Auslagen in eure Rechnung nochmals netto aufzunehmen und nochmal MwSt draufzuhauen, halte ich echt für ganz falsch. Du würdest dann ja MwSt auf die MwSt berechnen (Doppelbesteuerung).

Nene, sorry, diese Art zu buchen finde ich daneben.

Die Bahntickets (bspw. 116 €) berechnen wir nach dem Honorar-Brutto, also :

Gebühren netto: 1.000,00 €
USt. 16 % : 160,00 €
Gebühren brutto: 1.160,00 €
Verauslagte Reisekosten : 116,00 €
Endbetrag : 1.276,00 €
Jara
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#19

09.05.2006, 10:07

Genau! Wir versteuern die Bahntickets brutto, bescheuert, oder???

habe allerdings auch schon mehrmals darauf hingewiesen doch wurde nicht erhört... naja, werde nochmal drüber nachdenken!

Übrigens: nein, wir haben gar kein RA-Micro hier, hätte ich aber gerne :-)

Dankeschön erstmal :-)
Jara
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#20

09.05.2006, 10:08

@Andreas:

übrigens habe ich früher auch immer so abgerechnet wie ihr!
find ich auch nach wie vor logisch...

naja, manchmal ist es :frust
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