Verstehe ich das richtig, daß Ihr gar nicht komplett über RA-Micro bucht ?
Würdet Ihr das machen, wäre Eure StBin fast arbeitslos
Die (ja schon versteuerten) Brutto-Auslagen in eure Rechnung nochmals netto aufzunehmen und nochmal MwSt draufzuhauen, halte ich echt für ganz falsch. Du würdest dann ja MwSt auf die MwSt berechnen (Doppelbesteuerung).
Nene, sorry, diese Art zu buchen finde ich daneben.
Die Bahntickets (bspw. 116 €) berechnen wir nach dem Honorar-Brutto, also :
Gebühren netto: 1.000,00 €
USt. 16 % : 160,00 €
Gebühren brutto: 1.160,00 €
Verauslagte Reisekosten : 116,00 €
Endbetrag : 1.276,00 €