Kann Anwalt Gebühren in eigener Sache geltend machen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#21

19.04.2010, 11:44

Nein, um das RVG. ABer das Thena heißt doch: Kann RA Gebühren in eigener Sache geltend machen... Wenn ich hier falsch bin, bitte BEscheid sagen.
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#22

19.04.2010, 13:14

... aber bitte unterscheiden, ob der RA eine RA-Forderung oder eine private Forderung geltend macht.
Im ersten Fall gibt's die Gebühren nur netto, es besteht ja Vorsteuerabzugsberechtigung, im zweiten Fall gibt's die Gebühren brutto.
Die eigenen Bußgeldsachen dürften Privatsachen sein, die betreffen "den Menschen", nicht den Anwalt.
Maximum
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#23

19.04.2010, 23:59

Heißt das jetzt wenn ich einen Mandanten zur Zahlung unserer Rechnung auffordere, dann MB einreiche krieg ich die normalen Anwaltsgebühren netto???
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#24

20.04.2010, 01:30

... genau das heisst es ...
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Adora Belle
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#25

20.04.2010, 11:55

Aber erst für das gerichtliche Verfahren. Die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung gehört ja noch mit zum Mandat.
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Kayusha
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#26

29.09.2010, 13:42

Also mein RA ist auch als Vermieter tätig, ich begreif jetzt grad nicht, ob er in dieser Sache zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und nur die Nettoverfahrensgebühren bekommt, oder brutto.
Und wer ist eigentlich dann Rechnungsadressat?
Mein RA? Kommt mir grad komisch vor.
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#27

29.09.2010, 13:57

Gehe mal davon aus, daß er als Privatperson vermietet. Dann muß die Rechnung an die Privatanschrift adressiert werden.

Bei einer Kostenerstattung hätte er Anspruch auf Bruttogebühren.
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#28

29.09.2010, 15:24

Schon wieder warst Du mir eine große Hilfe Liesel
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#29

29.09.2010, 16:35

LS
Der in eigener Sache tätige RA kann Erstattung der MwSt. verlangen, wenn der Rechtsstreit eine private Angelegenheit betrifft, dagegen nicht bei einer beruflichen Angelegenheit.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.1985 – 8 W 570/84

JurBüro 1986, 443 = DJ 1986, 18 = juris (BORE 111578517)

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#30

09.10.2012, 12:08

13 hat geschrieben:Sorry, meine Damen, aber bei mir ist das die Norm § 91 II 3 ZPO:
Hallo Leute,

ich muss jetzt auch mal einen alten Thread rauskramen, der er mich auch betrifft. Bin geblitzt worden und habe eine RSV. Aus welcher Norm ergibt sich denn, dass der RA auch in Bußgeld- oder Strafsachen die Verteidigergebühren in eigener Sache (z.B. ggü. der RSV) abrechnen kann?

Danke!
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