Erstberatung, außergerichtlich und gerichtlich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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CheerSassi
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#1

30.12.2009, 15:37

Hallo ihr,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlau.

Wir haben eine Erstberatung durchgeführt und mit der RS ca. 250 € abgerechnet. Dann haben wir außergerichtlich korrespondiert und von der Mdtin 102 € Selbstbeteiligung verlangt. Jetzt ist es gerichtlich und ich soll abrechnen.

hab jetzt folgendes:

1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung
0,8 Verfahrensgebühr
Abgleich
1,2 Terminsgebüh
1,5 Einigungsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Abgleich
2x Auslagenpauschale

Aber wie oft fallt jetzt die Selbstbeteiligung an? und muss ich den kompletten Betrag von der Erstberatung anrechnen?

Danke für eure Hilfe.
Grüßle Sassi

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#2

30.12.2009, 15:45

Wenn ihr wegen der Beratung keine Honorarvereinbarung gemacht habt, fällt die weg, sprich der gez. Betrag wird voll angerechnet und die SB fällt nur einmal an.

Zur Beratungsgebühr siehe auch:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=34318
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#3

30.12.2009, 15:51

JSanny hat geschrieben:Wenn ihr wegen der Beratung keine Honorarvereinbarung gemacht habt, fällt die weg, sprich der gez. Betrag wird voll angerechnet
oke, danke
JSanny hat geschrieben: und die SB fällt nur einmal an.
Auch, wenn wir zwei Deckungszusagen haben wo jeweils auf die SB hingewiesen wird???
Grüßle Sassi

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#4

30.12.2009, 15:56

Wenn es eine Angelegenheit ist, fällt die nur einmal an. Ihr werdet eine Zusage für die außergerichtliche und eine für die gerichtliche Vertretung haben und meistens weisen die RSV vorsorglich nochmals darauf hin.
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#5

30.12.2009, 15:59

:thx für deine Hilfe!!!
Grüßle Sassi

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