§ 15 a RVG: Kann mir das jemand erklären mit der Anrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refa-Susi

#1

21.09.2009, 14:30

Hallo,

kann mir das mal bitte jemand erklären, wie ich die neue Regelung in § 15 a RVG zu verstehen habe? Vorher war es so, dass ich die GG zur Hälfte auf die VG im KF-Verfahren anrechne, wenn ich die volle GG eingeklagt habe und jetzt?

Danke!!
Suse
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#2

21.09.2009, 14:37

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Soenny
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#3

21.09.2009, 14:47

Da wirst du mal alles lesen müssen ;)

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=28672
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