Hallo,
kann mir das mal bitte jemand erklären, wie ich die neue Regelung in § 15 a RVG zu verstehen habe? Vorher war es so, dass ich die GG zur Hälfte auf die VG im KF-Verfahren anrechne, wenn ich die volle GG eingeklagt habe und jetzt?
Danke!!
§ 15 a RVG: Kann mir das jemand erklären mit der Anrechnung?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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