Hallo Leute,
hab mal eine ganz blöde Frage!
Ich weiß zwar, daß die außergerichtliche Geschäftsgebühr nix im KFA zu suchen hat, aber wie krieg ich die Gebühr dann erstattet? Folgender Fall:
Gegen uns wurde geklagt und die Klage wurde vollumfänglich abgewiesen. Kosten trägt die Gegenseite. Nun soll ich KFA stellen. Nehme ich nun die volle 1,3 VG und 1,2 TG plus Auslagen oder rechne ich die Geschäftsgebühr an?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte
außergerichtliche Kosten festsetzen lassen
schatz, im Sachverhalt ist die Fragestellerin Beklagte! Nach dem neuen § 15a musst du nicht mehr anrechnen... bin leider gar nich informiert gerade, ab wann der greift... gibts hier aber sicherlich nen Thread drüber
- sunny84
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§ 15 a greift noch nicht. Wird auch noch etwas dauern. Du musst also anrechnen.
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Vielen lieben Dank Leute! Aber anstatt vielleicht gleich mal den Chef zu fragen... Der sagt nämlich, ich soll nicht anrechnen so nach dem Motto: Probieren geht über Studieren
Ich mach das jetzt so wie er meint und dann werden wir ja sehen, was bei raus kommt. Ich werde auf jeden Fall berichten!!!
Liebe Grüße
Ich mach das jetzt so wie er meint und dann werden wir ja sehen, was bei raus kommt. Ich werde auf jeden Fall berichten!!!
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- butterflybabe
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In einem Seminar wurde der Vorschlag durch die Referentin gemacht, doch das Festsetzungsverfahren bis zum inkraft treten des §15a auszusetzen bzw. hineinschreiben, dass die derzeitige Auslegung der BGH-Rechtsprechung vom Gesetzgeber derart nicht gewollt war.§ 15 a greift noch nicht. Wird auch noch etwas dauern. Du musst also anrechnen.
Ihr hättet im Wege der Widerklage diese geltend machen können, sofern natürlich eine Rechtsgrundlage besteht.aber wie krieg ich die Gebühr dann erstattet?
was meistens nicht der Fall istsofern natürlich eine Rechtsgrundlage besteht.
SEHR GUTE variante!!!In einem Seminar wurde der Vorschlag durch die Referentin gemacht, doch das Festsetzungsverfahren bis zum inkraft treten des §15a auszusetzen bzw. hineinschreiben, dass die derzeitige Auslegung der BGH-Rechtsprechung vom Gesetzgeber derart nicht gewollt war.
Okay, aussetzen wäre ja mal was! Aber nun hab ich den KFA eben ausgedruckt. Ich schick den jetzt weg und berichte über das Ergebnis
[color=#0000FF][color=#4000FF]...denn wer nicht fragt bleibt dumm...[/color][/color]