Sah erledigt aus, die Erledigungsgebühr
Also - Geschäftsgebühr ist für mich klar entstanden; wenn Ihr nach außen vertretet, kann es nicht darauf ankommen, ob das schriftlich oder mündlich war. Zum Nachweis reicht m.E. der Telefonvermerk.
Erledigungsgebühr seh ich nicht, weil die Voraussetzungen für 1002 nicht vorliegen. Es war noch gar kein Bescheid ergangen, und auch nicht abgelehnt, sondern letztlich haben nur Unterlagen gefehlt. Da kann der Mandant froh sein, daß er überhaupt einen Schein gekriegt hat.
Beratungshilfe - telefonisch erledigt!
- Adora Belle
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Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt hätte ich Stress mit unserem AG und dem Rechtspfleger.
Wenn Mandant nämlich zu blöd ist, die notwendigen Unterlagen einzureichen, braucht er nämlich keinen Anwalt und Beratungshilfe sondern vielmehr einen Tritt in den Hintern.....
Na, bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
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Oh, das hatte ich glatt überlesen. Es gibt noch gar keinen Schein. Dann schließe ich mich @schneeflocke an - da wird es wohl nix werden mit der Bewilligung.