Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
inki
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#1

21.04.2008, 14:47

Hallo, habe 3 verschiedene Akten, es wurde jedoch bei Gericht ein Vergleich für alle geschlossen. Jetzt will ich alle abrechnen, kann ich in jeder Akte die Verfahrens- u. Terminsgebühr einzeln abrechnen?
jurissima
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#2

21.04.2008, 15:26

Wurde ein gemeinsamer Termin für alle Akten gemacht oder nur 1 Termin in einer Akte und die anderen darin auch mit "erledigt" ?
inki
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#3

21.04.2008, 15:31

Es wurde in allen Akten der Termin anberaumt, also mit Ladung.....???
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el mirasol
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#4

21.04.2008, 15:37

rechnest du für alle getrennt ab oder erhöhst du die Gebühren um 0,6? weil wenn du erhöhst, kannst du die TG nur einmal abrechnen (und auch nicht erhöhen)
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Smilie
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#5

21.04.2008, 15:39

Was hat das denn mit der Erhöhung zu tun??? Ich dachte, es handelt sich hier immer um den gleichen Mandanten und nicht drei verschiedene...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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inki
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#6

21.04.2008, 15:40

ne ich will alle 3 Akten getrennt abrechnen....
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el mirasol
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#7

21.04.2008, 15:46

:ohmann ich hatts irgendwie so verstanden, als wären es drei AG, mit demselben Streitgegenstand :ohmann
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#8

21.04.2008, 15:51

ne ne also es ist jeweils der gleiche Mandant und der gleiche Gegner, nur 3 verschiedene Verfahren...will jetzt bloß alle 3 Akten einzeln abrechnen, also die Verfahrens- u. Terminsgebühr 3 mal oder?
jurissima
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#9

21.04.2008, 15:52

3 Terminsgebühren, da "drei" Termine anberaumt wurden.
Nur mit der Einigungsgebühr bin ich mir gerade nicht sicher. Entweder dre einzeln oder eine über zusammengerechneten Streitwert. Muss ich noch mal gucken ....
inki
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#10

21.04.2008, 16:18

Ja genau so dachte ich es mir auch....die Einigungsgebühr nehme ich nach dem Gesamtstreitwert, so wurde er auch festgesetzt.
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