...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1
21.04.2008, 14:47
Hallo, habe 3 verschiedene Akten, es wurde jedoch bei Gericht ein Vergleich für alle geschlossen. Jetzt will ich alle abrechnen, kann ich in jeder Akte die Verfahrens- u. Terminsgebühr einzeln abrechnen?
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jurissima
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#2
21.04.2008, 15:26
Wurde ein gemeinsamer Termin für alle Akten gemacht oder nur 1 Termin in einer Akte und die anderen darin auch mit "erledigt" ?
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inki
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#3
21.04.2008, 15:31
Es wurde in allen Akten der Termin anberaumt, also mit Ladung.....???
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el mirasol
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#4
21.04.2008, 15:37
rechnest du für alle getrennt ab oder erhöhst du die Gebühren um 0,6? weil wenn du erhöhst, kannst du die TG nur einmal abrechnen (und auch nicht erhöhen)
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
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Smilie
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#5
21.04.2008, 15:39
Was hat das denn mit der Erhöhung zu tun??? Ich dachte, es handelt sich hier immer um den gleichen Mandanten und nicht drei verschiedene...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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inki
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#6
21.04.2008, 15:40
ne ich will alle 3 Akten getrennt abrechnen....
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el mirasol
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#7
21.04.2008, 15:46
ich hatts irgendwie so verstanden, als wären es drei AG, mit demselben Streitgegenstand
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inki
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#8
21.04.2008, 15:51
ne ne also es ist jeweils der gleiche Mandant und der gleiche Gegner, nur 3 verschiedene Verfahren...will jetzt bloß alle 3 Akten einzeln abrechnen, also die Verfahrens- u. Terminsgebühr 3 mal oder?
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jurissima
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#9
21.04.2008, 15:52
3 Terminsgebühren, da "drei" Termine anberaumt wurden.
Nur mit der Einigungsgebühr bin ich mir gerade nicht sicher. Entweder dre einzeln oder eine über zusammengerechneten Streitwert. Muss ich noch mal gucken ....
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inki
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#10
21.04.2008, 16:18
Ja genau so dachte ich es mir auch....die Einigungsgebühr nehme ich nach dem Gesamtstreitwert, so wurde er auch festgesetzt.