Halli Hallo liebe Kolleginnen !!
Ich bin erst ein Jahr ausgelernt und habe aktuell das selbe Problem. Ich habe in diesem Jahr nie etwas mit Strafsachen oder Adhäsionsverfahren zu tun gehabt.
Vielen vielen Dank für eure Beiträge, die hoffentlich heute alle noch so gelten, wie damals
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Nun zu meiner Frage...
Was ist denn mit der TG? Nehme ich da die 4108 (wg. Strafsache), die 3104 (wg. zivilrechtlicher Anspruch) oder nehme ich gar keine TG in die KN? Ich lese im Internet so viele unterschiedliche Meinungen und weiß jetzt wirklich nicht, was ich tun soll... Wir waren wirklich nur im reinen Adhäsionsverfahren tätig (ohne Strafanträge, Nebenklagen, etc.)
Jetzt bin ich aber gespannt, wie viele noch in Foren unterwegs sind und an diese Leute: Vielen Dank für die Rückmeldung !!
Liebe Grüße
Nicole