Abrechnung für zwei Nebenkläger

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kitte-kat
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#1

29.04.2009, 09:00

Hallo Zusammen. Hab hier folgenden Fall:
Mein Chef hat zwei Verletzte als Nebenkläger vertreten. Wie sieht jetzt die Abrechnung aus? Habs nicht so mit Strafsachen. Den Termin haben nur die Nebenkläger selbst wahrgenommen. Mein Chef nicht.
Bekomme ich eine erhöhte Gebühr? Kann ich zwei Abrechnungen machen oder muss ich die Sache so abrechnen, als hätte mein Chef nur einen vertreten.
Hoffe auf eure Hilfe
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#2

29.04.2009, 09:02

Ich kenne mich in Strafsache leider nicht so gut aus. Ich würde wahrscheinlich für jeden Nebenkläger extra eine Abrechnung machen.

Wie habt ihr denn die Nebenklage beantragt? Für jeden Nebenkläger extra oder zusammen?
kitte-kat
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#3

29.04.2009, 09:07

Wir haben das zusammen beantragt. Dann wurde auch in einem Beschluss die verletzten Zeugen als Nebenkläger vertreten durch meinen Chef zugelassen
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#4

29.04.2009, 09:16

Mein Kommentar von Burhoff zum RVG - Straf- und Bußgeldsachen sagt folgendes:
Eine Erhöhung der GEbühren bei mehreren Personen als Auftraggeber nach Nr. 1008 VV kommt bei den in den Teilen 4 und 5 VV geregelten Angelegenheiten in erster Linie dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt mehrere Neben- oder Privatkläger vertritt oder als Beistand oder Vertreter merherer Einziehungs- oder Nebenbeteiligter oder von mehreren Zeugen oder Sachverständigen tätig wird.
Und
Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag von mehreren Nebenklägern oder Privatklägern, sind Auftraggeber u. S. v. Nr. 1008 VV mehrere Personen
Beachten solltest du auch folgendes:
Nach dem Wortlaut von Nr. 1008 VV ist eine Erhöhung für die Verfahrensgebühr und die Geschäftsgebühr vorgesehen. Daher komtm eine Erhöhung der Grundgebühr nach Nrn. 4100, 5100 und 6200 VV nicht in Betracht. Auch die Terminsgebühr sowie die Einigungsgebühr erhöhen sich nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

29.04.2009, 09:59

dankeschön. ich werd dann auch mal den burhoff lesen
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#6

29.04.2009, 10:09

Wie jetzt? Ich schreib mir die Finger wund und du hast den Burhoff selbst? Pff... :roll: ;)
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#7

29.04.2009, 10:14

hehe :wink: du hast mir schon seeehr weitergeholfen...
bei euch gehts ja schneller mit der antwort..bin immer so faul, wenns ums suchen geht...
deswegen hab ich ja euch, ihr seid immer so schnell :-)
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#8

29.04.2009, 10:20

Aj aj, sind wir etwa etwas faul? Das würd ich hier nicht zu oft zu laut sagen, sonst bekommst du irgendwann nur noch als Antwort "guck doch selbst" ;)
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#9

29.04.2009, 10:22

naa gut, werds mir zu herzen nehmen :oops: :duckrenn
wenn der kommentar ja an meinem platz liegen würde...aber der liegt immer wo anders...
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