Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
kimaike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 21.11.2013, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

21.11.2013, 16:19

Hallo liebe Forenmitglieder, ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin leider kein Held was abrechnungen angeht u. mein Problem ist bestimmt einfach:

Arbeitsrecht: Eine verfahrensgeb. wurde bei d. Rsv bereits zu einem SW von 20.000 abgerechnet. Nun erging SW-beschluss über 30.000 bzgl. Verfahren und vergleich. Wie rechne ich nun richtig ab, da die verfahrensgeb mit wert allerdings von 20.000 bereits abgerechnet wurde :?:

Für antworten wäre ich sehr dankbar.....
Grüße von kimaike
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

21.11.2013, 16:22

Du müsstest bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen. :wink:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
kimaike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 21.11.2013, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

21.11.2013, 16:30

Erledigt :wink1
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

21.11.2013, 16:33

Du rechnest die komplett entstandenen Gebühren aus dem SW von 30.000,00 Euro ab und ziehst den bisher erhaltenen Betrag ab.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
kimaike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 21.11.2013, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

21.11.2013, 16:37

Super, danke. Wenn nun in der vorausgegangenen rechnung auch die gg mitabgerechnet wurde, ziehe ich dann aber nur den betrag von der vg (aus dem sw 20.000) ab, richtig?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

21.11.2013, 16:39

Ist außergerichtlich ein niedrigerer SW anzunehmen, ist die Anrechnung nur aus dem niedrigen Wert auf die VG (30.000,00 Euro) vorzunehmen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
kimaike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 21.11.2013, 16:10
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

21.11.2013, 16:43

Genau, die GG war auch aus dem geringeren SW. Also ziehe ich dann rein den betrag der vg des geringeren sw ab, die GG bleibt unberührt?

Vielen dank für die schnelle antworten.... Wirklich toll :thx
Maddin32
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 11.02.2016, 15:14
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter

#8

11.02.2016, 15:35

Hi liebe Freunde ,

ich bräuchte Euren RAt: Folgender FAll: Ich habe in Arbeitssachen eine Berufung abzurechnen.
Streitwert 20.000 (Kündigungsschutzklage/rückständiger Lohn/WEiterbeschäftigung) erste Instanz ; Darauf Berufung
Vergleichswert: 50.000 (als Abfindung für alles )
Ich hätte jetzt gerechnet :

1,6 Verfahrensgebühr 3200 VV (aus 20.000 Euro)1187,20 Euro
1,6 Verfahrensgebühr 3200(aus 30.000 Euro) 1380,80 Euro
1,3 Einigungsgebühr 1004 VV (aus 50.000 Euro) 1511,90 Euro
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG (aus 50.000 Euro) 1395,60 Euro
Post und TElek. 7002 VV RVG 20,00 Euro
evtl noch wg. Auszahlung Vergleich VV RVG Nr.1009
zzgl. MWST 19 %


Oder hab ich jetzt etwas falsch gesehen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

11.02.2016, 15:39

SW für das Verfahren II. Instanz? Sieht für mich nach Mehrvergleich aus.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#10

11.02.2016, 16:37

Liesel hat geschrieben:SW für das Verfahren II. Instanz? Sieht für mich nach Mehrvergleich aus.
So habe ich es auch verstanden.
Antworten