Hallo liebe Forenmitglieder, ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin leider kein Held was abrechnungen angeht u. mein Problem ist bestimmt einfach:
Arbeitsrecht: Eine verfahrensgeb. wurde bei d. Rsv bereits zu einem SW von 20.000 abgerechnet. Nun erging SW-beschluss über 30.000 bzgl. Verfahren und vergleich. Wie rechne ich nun richtig ab, da die verfahrensgeb mit wert allerdings von 20.000 bereits abgerechnet wurde
Für antworten wäre ich sehr dankbar.....
Grüße von kimaike
Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.
- Liesel
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Du müsstest bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen.
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Du rechnest die komplett entstandenen Gebühren aus dem SW von 30.000,00 Euro ab und ziehst den bisher erhaltenen Betrag ab.
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Ist außergerichtlich ein niedrigerer SW anzunehmen, ist die Anrechnung nur aus dem niedrigen Wert auf die VG (30.000,00 Euro) vorzunehmen.
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Genau, die GG war auch aus dem geringeren SW. Also ziehe ich dann rein den betrag der vg des geringeren sw ab, die GG bleibt unberührt?
Vielen dank für die schnelle antworten.... Wirklich toll
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Hi liebe Freunde ,
ich bräuchte Euren RAt: Folgender FAll: Ich habe in Arbeitssachen eine Berufung abzurechnen.
Streitwert 20.000 (Kündigungsschutzklage/rückständiger Lohn/WEiterbeschäftigung) erste Instanz ; Darauf Berufung
Vergleichswert: 50.000 (als Abfindung für alles )
Ich hätte jetzt gerechnet :
1,6 Verfahrensgebühr 3200 VV (aus 20.000 Euro)1187,20 Euro
1,6 Verfahrensgebühr 3200(aus 30.000 Euro) 1380,80 Euro
1,3 Einigungsgebühr 1004 VV (aus 50.000 Euro) 1511,90 Euro
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG (aus 50.000 Euro) 1395,60 Euro
Post und TElek. 7002 VV RVG 20,00 Euro
evtl noch wg. Auszahlung Vergleich VV RVG Nr.1009
zzgl. MWST 19 %
Oder hab ich jetzt etwas falsch gesehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
ich bräuchte Euren RAt: Folgender FAll: Ich habe in Arbeitssachen eine Berufung abzurechnen.
Streitwert 20.000 (Kündigungsschutzklage/rückständiger Lohn/WEiterbeschäftigung) erste Instanz ; Darauf Berufung
Vergleichswert: 50.000 (als Abfindung für alles )
Ich hätte jetzt gerechnet :
1,6 Verfahrensgebühr 3200 VV (aus 20.000 Euro)1187,20 Euro
1,6 Verfahrensgebühr 3200(aus 30.000 Euro) 1380,80 Euro
1,3 Einigungsgebühr 1004 VV (aus 50.000 Euro) 1511,90 Euro
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG (aus 50.000 Euro) 1395,60 Euro
Post und TElek. 7002 VV RVG 20,00 Euro
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Oder hab ich jetzt etwas falsch gesehen?
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SW für das Verfahren II. Instanz? Sieht für mich nach Mehrvergleich aus.
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