abgetrennte Widerklage - Anrechnung?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hannah81
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#1

15.11.2012, 16:37

hallo zusammen,

es ist kurz vor feierabend und mein kopf ist leer. :oops: folgender sachverhalt:

gegenseite hat klage eingereicht (bausache) über 38700 €, es gab zudem 2 nebenintervenienten. wir (beklagte) haben dann widerklage über 21800 € gegen einen der nebenintervenienten eingereicht. klage und widerklage liefen zunächst in einem verfahren weiter, es wurde verhandelt und schließlich urteil dahingehend erlassen, dass wir die forderung zug um zug gegen mängelbeseitigung zahlen. neben dem urteil erging gleichzeitig ein beschluss, dass die widerklage abgetrennt wird. unsre partei hat dann die urteilssumme bezahlt und die gegenseite hat die mängel beseitigt. kosten wurden gegeneinander aufgehoben, partei musste allerdings die kosten der nebenintervenienten je zu 50% tragen.

die widerklage lief dann mit neuem aktenzeichen weiter, wir als kläger, der damalige nebenintervenient als beklagter. es wurde verhandelt und schließlich obsiegt (beklagter musste zahlen und kosten tragen).

nuuuuuun zu meinem problem ... nämlich beiden sachen abzurechnen.

die erste sache habe ich über den gesamtstreitwert (60500 €) abgerechnet und zwar mit der verfahrens- und terminsgebühr. die widerklage habe ich getrennt abgerechnet über 21800 €, auch mit der verfahrens- und terminsgebühr. erfolgt da irgendwo eine anrechnung? :shock: ich bin grad total unsicher, meine nämlich irgendwo gelesen zu haben, dass nach der abtrennung beide sachen als eigenständige angelegenheiten geführt und entsprechend getrennt abgerechnet werden und eine anrechnung nicht erfolgt?! ich weiß allerdings auch grade nicht mehr wo ich das gelesen haben will...

unser mandant ist zudem der auffassung, dass die erste sache nur nach dem wert der klage (38700 €) abzurechnen ist, was aber meiner ansicht nach falsch ist. die erste sache muss nach dem gesamtwert abgerechnet werden, weil klage und widerklage ja bis zum urteil zusammen in einem verfahren geführt wurden, oder sehe ich das falsch?

hoffe ich habs einigermaßen verständlich erklärt und irgendwer kann mir weiterhelfen 8)

liebe grüße
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Adora Belle
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#2

15.11.2012, 16:53

Du kannst entweder getrennt abrechnen, dann halt VG und TG jeweils aus den Werten von Klage und Widerklage einzeln. Oder Du kannst zusammen aus dem Gesamtwert abrechnen. Was nicht geht, ist Deine Variante. Du würdest dann für den Wert der Widerklage zweimal die gleichen Gebühren abrechnen. Das geht nicht wegen §15 Abs.2.
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hannah81
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#3

16.11.2012, 08:48

aso ok, klingt irgendwie auch logisch :pfeif dank dir! dann werd ich die rechnung in der ersten sache abändern, und dort nur nach dem wert der klage abrechnen.
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