es ist kurz vor feierabend und mein kopf ist leer.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
gegenseite hat klage eingereicht (bausache) über 38700 €, es gab zudem 2 nebenintervenienten. wir (beklagte) haben dann widerklage über 21800 € gegen einen der nebenintervenienten eingereicht. klage und widerklage liefen zunächst in einem verfahren weiter, es wurde verhandelt und schließlich urteil dahingehend erlassen, dass wir die forderung zug um zug gegen mängelbeseitigung zahlen. neben dem urteil erging gleichzeitig ein beschluss, dass die widerklage abgetrennt wird. unsre partei hat dann die urteilssumme bezahlt und die gegenseite hat die mängel beseitigt. kosten wurden gegeneinander aufgehoben, partei musste allerdings die kosten der nebenintervenienten je zu 50% tragen.
die widerklage lief dann mit neuem aktenzeichen weiter, wir als kläger, der damalige nebenintervenient als beklagter. es wurde verhandelt und schließlich obsiegt (beklagter musste zahlen und kosten tragen).
nuuuuuun zu meinem problem ... nämlich beiden sachen abzurechnen.
die erste sache habe ich über den gesamtstreitwert (60500 €) abgerechnet und zwar mit der verfahrens- und terminsgebühr. die widerklage habe ich getrennt abgerechnet über 21800 €, auch mit der verfahrens- und terminsgebühr. erfolgt da irgendwo eine anrechnung?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
unser mandant ist zudem der auffassung, dass die erste sache nur nach dem wert der klage (38700 €) abzurechnen ist, was aber meiner ansicht nach falsch ist. die erste sache muss nach dem gesamtwert abgerechnet werden, weil klage und widerklage ja bis zum urteil zusammen in einem verfahren geführt wurden, oder sehe ich das falsch?
hoffe ich habs einigermaßen verständlich erklärt und irgendwer kann mir weiterhelfen
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
liebe grüße