Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mecki
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#1

03.01.2012, 11:34

Ich bräuchte mal schnelle Hilfe:

Unser Mandant hat einen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Hiergegen legen wir aber keinen Widerspruch ein und telefonieren nur mit der Gegenseite und handeln einen Vergleich aus. Was für Gebühren fallen hierfür an? Bekommen wir eine verringerte Verfahrensgebühr? Oder nur die 1,0 Einigungsgebühr nach 1003 VV RVG u. 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG?

Vielen Dank im Voraus!
gkutes

#2

03.01.2012, 12:16

also erstmal geht ohne VG gar nix - die fällt also immer an. Eine verringerte VG gibts im Mahnverfahren für den Antragsgegner nicht.
TG und EG müssten mE passen
Mecki
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#3

03.01.2012, 12:36

Also eine 1,3 gem. 3100?

Danke für die schnelle Antwort :wink:
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#4

03.01.2012, 12:49

Mecki hat geschrieben:Also eine 1,3 gem. 3100?

Danke für die schnelle Antwort :wink:
Das ist die Gebühr des Klageverfahrens...wir sprechen doch aber vom Mahnverfahren
Alle Angaben ohne Gewähr!
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#6

03.01.2012, 13:14

gkutes hat geschrieben:3307!
Ich dachte Mecki kommt vielleicht noch selber drauf ;)
Alle Angaben ohne Gewähr!
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