Vorsteuerabzugsberechtigung eigener Kanzlei im Mahnverfahren

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DasGrossi
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#1

22.10.2007, 14:33

Grossi steht mal wieder auf´m Schlauch und liefert sich ne heiße Diskussion mit dem Chef... mit welchem Ergebnis? "Ich schlags nach!"

Habe für die eigene Kanzlei gegen Mdt. MB und VB beantragt.

Schuldner = Mdt. will die Hauptforderung + Kosten jetzt ausgleichen.

Im MB sind wir vorsteuerabzugsberechtigt. Es wird keine MWSt. in Ansatz gebracht - soweit klar.

Wenn ich dem Mdt. jetzt unsere Kosten für das Verfahren in Rechnung stelle: MIT oder OHNE MWSt.??

Meiner Auffassung nach: mit.

Was meint Ihr?
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
Janin

#2

22.10.2007, 14:34

für mahn- und vb-verfahren? dann ohne ust.
Gast

#3

22.10.2007, 14:36

Richtig, in der HF hast du ja UST drin, du machst doch alles brutto geltend. Aber für MV + VB nicht, da in eigenem Namen.
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DasGrossi
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#4

22.10.2007, 14:38

Das ist doch aber eigentlich auch Honorar... zumindest buche ich es nach Zahlungseingang doch auf Honorar. Dann müsste darauf doch eigentlich auch die MWSt. für uns entfallen.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
Janin

#5

22.10.2007, 14:39

nein, weil ihr zum vorsteuerabzug berechtigt sein. deshalb entsteht für das mahn- u. vb-verfahren keine ust.
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DasGrossi
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#6

22.10.2007, 14:40

Ok. Herzlichen Dank für Eure Hilfe! :blumen
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
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