Grossi steht mal wieder auf´m Schlauch und liefert sich ne heiße Diskussion mit dem Chef... mit welchem Ergebnis? "Ich schlags nach!"
Habe für die eigene Kanzlei gegen Mdt. MB und VB beantragt.
Schuldner = Mdt. will die Hauptforderung + Kosten jetzt ausgleichen.
Im MB sind wir vorsteuerabzugsberechtigt. Es wird keine MWSt. in Ansatz gebracht - soweit klar.
Wenn ich dem Mdt. jetzt unsere Kosten für das Verfahren in Rechnung stelle: MIT oder OHNE MWSt.??
Meiner Auffassung nach: mit.
Was meint Ihr?
Vorsteuerabzugsberechtigung eigener Kanzlei im Mahnverfahren
Richtig, in der HF hast du ja UST drin, du machst doch alles brutto geltend. Aber für MV + VB nicht, da in eigenem Namen.
- DasGrossi
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Das ist doch aber eigentlich auch Honorar... zumindest buche ich es nach Zahlungseingang doch auf Honorar. Dann müsste darauf doch eigentlich auch die MWSt. für uns entfallen.
Liebe Grüße
DasGrossi
[b]In dubio prosecco...[/b]
DasGrossi
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nein, weil ihr zum vorsteuerabzug berechtigt sein. deshalb entsteht für das mahn- u. vb-verfahren keine ust.