Vorsteuerabzugsberechtigung in eigener Sache

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Autotextkönigin
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#11

21.04.2011, 12:42

Ich weiss ja nicht, wie Dein Aktenkonto aussieht 8) Alle Gebühreneingänge mit 0 % buchen. Eine RG ist dann m.E. überhaupt nicht notwendig, die ist ja gerade nur dann nötig, wenn USt gebucht wird, was hier ja gerade nicht der Fall ist.

Die HF (eingeklagte Gebühren??) sind Honorareingang 19 % bzw. Auslagen (mit/ohne USt), wie in der ursprünglichen Rechnung (die eingeklagt wurde) angegeben. Da ist dann die alte RG beizufügen.

Es empfiehlt sich daher immer, eine neue Akte für die ZV anzulegen, damit erst gar kein Buchungsdurcheinander (19 %/0%) entsteht - es sei denn, man bucht eh selber.

Hilft Dir das weiter? Sonst mal RA-Micro-Experten hier fragen.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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DieAnja
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#12

21.04.2011, 13:00

kann man gebühreneingänge die meine cheffin mit 19% ins aktenkonto gebucht hat umbuchen auf gebühren mit 0 %? ist das rechtlich richtig?
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Autotextkönigin
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#13

21.04.2011, 13:05

Ja, natürlich geht das. Wie das mit RA-Micro geht, weiss ich aber leider nicht.
Liebe Grüße
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