![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Die HF (eingeklagte Gebühren??) sind Honorareingang 19 % bzw. Auslagen (mit/ohne USt), wie in der ursprünglichen Rechnung (die eingeklagt wurde) angegeben. Da ist dann die alte RG beizufügen.
Es empfiehlt sich daher immer, eine neue Akte für die ZV anzulegen, damit erst gar kein Buchungsdurcheinander (19 %/0%) entsteht - es sei denn, man bucht eh selber.
Hilft Dir das weiter? Sonst mal RA-Micro-Experten hier fragen.