deutschen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Schweiz vollstrecken. Zustellungsbevollmächtigter in der Schweiz notwendig?
Verfasst: 21.07.2022, 13:48
Wir haben hier einen Kostenfestsetzungsbeschluss für unseren Mandanten aus dem Jahr 2008 liegen.
Der Schuldner ist inzwischen in die Schweiz umgezogen. Seine Adresse haben wir.
Benötigen wir für die Zwangsvollstreckung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz??
Das wäre schlecht.
Müssen wir zuerst ein Betreibungsbegehren stellen oder können wir direkt einen Antrag auf Rechtseröffnung stellen?
Besser wäre es ja, wenn wir gleich den Antrag auf Rechtseröffnung stellen könnten.
Das hier habe ich gelesen:
viewtopic.php?t=41783
Der Schuldner ist inzwischen in die Schweiz umgezogen. Seine Adresse haben wir.
Benötigen wir für die Zwangsvollstreckung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz??
Das wäre schlecht.
Müssen wir zuerst ein Betreibungsbegehren stellen oder können wir direkt einen Antrag auf Rechtseröffnung stellen?
Besser wäre es ja, wenn wir gleich den Antrag auf Rechtseröffnung stellen könnten.
Das hier habe ich gelesen:
viewtopic.php?t=41783