Rechnungs-Gutschrift

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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Silvia
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#1

22.05.2007, 00:04

Hallo, :bahnhof

ich habe eine Gebühren-Rechnung im Aktenkonto, die aus Versehen dort gebucht wurde.

wer kann mir einmal genau erklären,

wie man eine Gutschrift für eine Rechnung erstellt ? Wieviele Kopien braucht man davon für die Akte u.s.w.

Wie ist es mit Kosten, z.B. Gerichtsvollzieherkosten. Wie kann man diese im Aktenkonto löschen/stornieren?

Wo muss man diese sonst noch löschen/stornieren?
Auch bei den offenen Posten ??? und wie ???

Nur über Rechnungen mit Rechnungs-Nummer muss man doch eine Gutschrift erstellen? Auch wenn Sie noch nicht abgeschickt wurden, oder ???

Welche Gebühren/Kosten werden auch im Journal gebucht? Muss dort auch etwas gelöscht/storniert werden?

Alles soll wieder so rückgängig gemacht werden, als hätte man nie eine Rechnung erstellt (da sie ja überhaupt nicht erstellt werden sollte).


Vielen Dank schon jetzt für Eure Mithilfe !!! :cry: :oops: :?:
Stefanie 211080
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#2

22.05.2007, 08:13

Hallo,

also wenn du ZV-Gebühren gebucht hättest, die storniert werden sollten dann könntest du über die Tasten-Kombi AltGr+Y - Gebührenstorno gehen. Bei einer KO geht du unter Gebühren und Kosten und wählt Gutschrift und wenn du die Aktennummer bestätigt hast, erscheint ein Fenster in dem du die Rechnung, die du stornieren willst auswählst und bestätigst. Dass sollte meiner Meinung nach dann reichen. Für die Akte würde ich einen Ausdruck herstellen.
Gast

#3

22.05.2007, 12:48

Hallo,
also eine Gutschrift erstellst du immer dann, wenn in dem Rechnungskörper (Gebühr, Betrag, Gesamtbetrag etc..) etwas falsch ist. Im RA-MICRO ist dies unter dem GEbührenprogramm zu finden. Wenn deine Rechnung bereits eine Rg Nr. erhalten hat, ist diese im Aktenkonot und im OP gebucht. Bei anklicken der Gutschrift ersheint sodann ein Rg Auswahlfeld - hier findest du deine erstellte RG wieder. Wird diese nun storniert - erhälst du auch hier eine automatische RG Nr., die Gutschrift wird im Aktenkonto gebucht sowie auch die OP.
Solltest du bereits die viorherige RG an den Rechnungsempfänger versandt haben, so ist es auch notwendig die Gutschrift an diesen zu verschicken. Ist dies nicht der Fall, reicht ein Ausdruck für den Rg Ordner und einer für die Akte...so machen wir das zumindest...

VIEL GLÜCK
Gast

#4

22.05.2007, 12:50

Aaah, der finger war wieder schneller als der gedanke...

Auslagen, die aus dem Aktenkonto oder dem Kostenblatt von RA-MICRO übernommen wurden, werden ebenfalls im Kostenblatt wieder auf nicht abgerechnet gesetzt. DIe Auslagen, sofern du sie manuell gebucht hast im AKtenkonto muß du dann mit Korrekturbuchung noch mal rückgängig machen...
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Silvia
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#5

22.05.2007, 17:47

Hallo, :roll: :roll: :roll:

eine Frage zur letzten Antwort:

Wenn Auslagen im Aktenkonto gebucht sind, soll ich dann ja eine Korrekturbuchung vornehmen. Wie geht das genau ? ? ? (über das Journal) ?

Wie erkennt man, ob Gebühren/Kosten im Journal gebucht sind? Steht dann vielleicht bei unter "Konto" im Aktenkonto eine Finanzkonto-Nr.?
Manchmal steht dort ein "z" oder manchmal auch gar nichts.

Die Stornierung geht doch dann nicht so einfach, oder ?
(Administratorrechte)? :?:
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Pepsi
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#6

22.05.2007, 19:25

sorry Silvia, dass ich schon wieder meckern muss, aber warum liest du nicht einfach mal meine beiden antworten in den von dir bisher -über fast dieselben fragen- erstellten THreads???? (das ist eine ernsthafte Frage)

ich weiß nicht, was du immer im Journal stornieren willst.. wie bereits gesagt, wird im Journal nur was gebucht, wenn die Kontoauszüge gebucht werden.. wenn du bloße AUsgänge buchst (bei Rg Erstellung oder so) dann wird GAR NICHTS im Journal gebucht..

und was du mit Administratorrechte meinst, weiß ich auch nicht..
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Silvia
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#7

22.05.2007, 22:47

Hallo, :sorry :doof

Entschuldigung Pepsi, aber ich erhoffe mir so mehr Antworten auf meine Fragen. Tut mir echt leid, Dich damit genervt zu haben.

Bisher habe ich noch nicht so viel mit Aktenkonto, Forderungskonto ... zu tun gehabt. Daher meine v i e l e n Fragen.

Mein Chef hat mir bisher auch nicht viel hierüber erklärt. Da ich einen ZV-Auftrag machen sollte und die Gebühren und GV-Kosten auf einmal automatisch gebucht wurden, wurde ich etwas nervös.

Ich weiß jetzt auf jeden Fall zumindest, dass man über Rechnungen mit einer Nummer, die gebucht wurden, aber "gelöscht" werden sollen eine Gutschrift erteilen muss, wegen dem Finanzamt.

Liebe Grüße
Silvia
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#8

22.05.2007, 22:52

Hallo Silvia,

meinst du nicht, dein Chef würde dir eventuell ein Seminar über Grundkenntnisse in RA-MICRO bezahlen?
Du kannst dir auch im Internet über die RA-Micro-Homepage Seminare über RA-Micro anschauen. Das heißt dann E-Schulungscenter oder so ähnlich. Das kostet auch nichts.
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Silvia
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#9

22.05.2007, 23:06

Hallo, :P :P :P

ich habe mir auch schon diese Filme bei RA-Micro angesehen und einiges gelernt. Ich wollte einmal von Euch hören, wie bei Euch im Büro in die jeweiligen Konten gebucht wird.

Ich habe festgestellt, dass es jeder anders macht.

Z. B. bei einer ZV-Sache bucht der eine nur ins Forderungskonto, der andere wiederum bucht ins Akten- und ins Forderungskonto.

Da ich keine Ahnung von Buchhaltung habe, dachte ich, wird denn nicht auch noch ins Journal gebucht?

Der eine storniert eine Rechnung über Gebühren/Kosten - Gutschrift, der andere über Kostensollstellung.

Der eine schreibt auf alle Rechnungen eine RG-Nr., der andere nicht auf alle. Ich bin durch Euch zu dem Ergebnis gekommen, dass n u r beim Mandanten eine RG-Nr. auf die Rechnung kommen sollte.

Da ich einen Fehler beim Buchen gemacht hatte (Buchung der ZV-Gebühren u. GV-Kosten), musste ich einmal gründlich recherchieren, wie das wieder rückgängig gemacht werden kann.
Daher meine ganzen Fragen.

Liebe Grüße
Silvia
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#10

22.05.2007, 23:21

Der eine schreibt auf alle Rechnungen eine RG-Nr., der andere nicht auf alle. Ich bin durch Euch zu dem Ergebnis gekommen, dass n u r beim Mandanten eine RG-Nr. auf die Rechnung kommen sollte.
Das stimmt aber leider nicht. Und so passieren Fehler. Das ist gar nicht gegen dich gemeint. Wenn du keine Buchhaltung gemacht hast, dann kannst du das ja auch nicht wissen. Nur dein Chef muss dafür Sorge tragen, dass du das kannst.

Du musst doch erst die Hintergründe verstehen, um dann zu entscheiden, ob du die Gebühren für z.B. einen Pfüb ins Aktenkonto und ins Forderungskonto buchst oder nur ins Forderungskonto oder eben gar nicht.

Als ich bei meinem alten Chef angefangen habe, konnte ich auch keine Buchhaltung und kein RA-Micro. Aber ich habe darauf bestanden, dass ich es beigebracht bekomme, weil ich diese Verantwortung nicht auf mich nehmen wollte.
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