Hallo,
ich heiße Silvia und habe mich heute zum ersten Mal hier angemeldet. Ich finde es toll, wie man sich hier gegenseitig helfen kann.
Nun habe ich auch einige Fragen:
Wir haben das Programm RA-Micro.
1. Aus Versehen habe ich für einen Zwangsvollstreckungsauftrag RA-Gebühren und Gerichtsvollzieherkosten (die automatisch vom Programm vorgeschlagen wurden) gebucht und möchte dies wieder rückgängig machen.
Wie kann ich diese im Aktenkonto stornieren.
Wurde bei der vorherigen Buchung der RA-Gebühren auch eine Rechnungs-Nr. vergeben, die dann gelöscht werden müsste, damit die Buchhaltung stimmt?
Wie kann man im Aktenkonto sehen, wo diese Gebühren und Kosten noch gebucht wurden, wo sie dann ja auch gelöscht werden müssten?
2.
Im Forderungskonto muss man die Buchung doch nur mit X löschen, oder?
Jetzt schon vielen Dank für Eure Antworten !!!
Hilfe !!! Aktenkonto-Buchung rückgängig machen
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Beim Aktenkonto kann ich dir leider nicht helfen, da ich keine Buchhaltung mache.
Im FoKo gehst du einfach auf die jeweilige Position und löschst sie.
Im FoKo gehst du einfach auf die jeweilige Position und löschst sie.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- lady_lydili
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Die Rechnung darfst du auf keinen Fall löschen, denn dann fehlt die ja diese nummer in der chronologie und das ist schlecht. schreib eine "gutschrift" über diesen betrag. und dann eine neue rechnung
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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erst einmal ...
Im Aktenkonto musst Du die Positionen wie folgt löschen:
Buchen - nur auf Aktenkonto - Nr. eingeben ... S Storno Gebührensollstellung und U Saldenübernahme. Bei U musst Du beachten, dass beim Betrag hinten ein H eingegeben ist und bei Auslagen eintragen. Bei S musst Du beachten, dass nur der Betrag storniert wird. Alles andere nicht.
Über die Gutschrift kannst Du das Ganze nicht herausnehmen, da keine Rechnungs-Nummern vergeben wurden.
Im FoKo kannst Du ganz normal löschen.
Im Aktenkonto musst Du die Positionen wie folgt löschen:
Buchen - nur auf Aktenkonto - Nr. eingeben ... S Storno Gebührensollstellung und U Saldenübernahme. Bei U musst Du beachten, dass beim Betrag hinten ein H eingegeben ist und bei Auslagen eintragen. Bei S musst Du beachten, dass nur der Betrag storniert wird. Alles andere nicht.
Über die Gutschrift kannst Du das Ganze nicht herausnehmen, da keine Rechnungs-Nummern vergeben wurden.
Im FoKo kannst Du ganz normal löschen.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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also das mit der Saldenübernahme ist quatsch.. du musst lediglich die Storno Gebührensollstellung machen
da das beim ZV Programm gebucht wurde, gibts wohl auch keine RgNr (oder steht eine in der Buchung im Aktenkonto?)
du kannst aber auch einfach die Buchung löschen indem du oben im aktenkonto auf bearbeiten gehst und dann eben den entsprechenden EIntrag löschst.. da es nirgens wo anders gebucht wird, geht das
da das beim ZV Programm gebucht wurde, gibts wohl auch keine RgNr (oder steht eine in der Buchung im Aktenkonto?)
du kannst aber auch einfach die Buchung löschen indem du oben im aktenkonto auf bearbeiten gehst und dann eben den entsprechenden EIntrag löschst.. da es nirgens wo anders gebucht wird, geht das
@Pepsi: Bei mir funktioniert das nicht. Bei mir muss ich entweder Gutschrifter erteilen, Saldenübernahme oder in seltenen Fällen Stornos. Bei mir löscht der nichts. Habe ich wieder mal was nicht in meinem RA-Micro was Du hast?!
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- Forenfachkraft
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Vermutlich hat Pepsi mehr Rechte in den Grundeinstellungen der Aktenkonten
Solange "nur" im Forderungskonto und im Aktenkonto gebucht ist, lässt sich beides normalerweise recht einfach mit der Löschfunktion rückgängig machen, wenn man denn die entsprechenden Rechte dafür hat.
Lediglich in der FiBu sieht das anders aus, da muss man eine Stornierung oder Gutschrift machen.
LG
Anna
Solange "nur" im Forderungskonto und im Aktenkonto gebucht ist, lässt sich beides normalerweise recht einfach mit der Löschfunktion rückgängig machen, wenn man denn die entsprechenden Rechte dafür hat.
Lediglich in der FiBu sieht das anders aus, da muss man eine Stornierung oder Gutschrift machen.
LG
Anna