nachträgliche Einreichung einer Vollmacht

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knappenpower
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#1

11.03.2015, 11:26

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ein Sohn hat aufgrund einer notariellen Vollmacht für seinen Vater (als Verkäufer) einen Kaufvertrag unterschrieben. Der Wortlaut in meinem Vertrag war: ....aufgrund notarieller Vollmacht des Notars .... vom ... UR....., die Vollmacht hat bei Beurkundung in Ausfertigung vorgelegen; eine Ablichtung wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
Blöderweise hat der Sohn aber die Vollmachtsausfertigung seiner Schwester zur Beurkundung mitgebracht :roll:

Ich hatte schon Feierabend und mein Notarvertreter hat dann den Satz in ... in Kopie vorgelegen; die Ausfertigung wird Herr ...... unverzüglich nachreichen abgeändert.

Die Ausfertigung wurde dann auch ca. 30 Min. später vorbeigebracht.

Und nun?
Wie fertige ich meinen Vertrag aus?

Mein Jun.Chef (macht gerade einen Notarlehrgang) ist der Meinung, dass ich
a) einen Vermerk von meinem Notarvertreter unterschreiben lassen muss, dass Herr ... die Ausfertigung am ... hereingegeben hat und dieser Vermerk an den Kaufvertrag muss. So weit so gut
b) ich von der Ausfertigung der Vollmacht eine beglaubigte Ablichtung machen muss und diese beglaubigte Ablichtung mit meinem Kaufvertrag verbinden muss.

Punkt b) bereitet mir praktisch "etwas" Schwierigkeiten.
Ich habe
- meinen Kaufvertrag incl. der einfachen Kopie der Vollmacht als Anlage zum Kaufvertrag
- den Notarvermerk (Punkt a)
- die begl. Ablichtung der Vollmacht (Punkt b)

Das alles einzeln heften und siegeln (außer dem Notarvermerk, der hat ja nur 1 Seite) und das ganze dann nochmal heften und siegeln?

Muss die Vollmacht dann tatsächlich doppelt als Anlage?

So was hatte wahrscheinlich noch niemand, denn die Suche hier hat nichts gefunden (oder ich habe falsch gesucht)

Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe ... ich stehe komplett auf dem Schlauch :kopfkratz (und dabei ist heute gar nicht Montag)
Zuletzt geändert von knappenpower am 11.03.2015, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#2

11.03.2015, 11:48

Eine begl. Kopie der Vollmacht ist dem Vertrag als Bestandteil nicht beizufügen. Die begl. Kopie der Vollmacht kann als gesonderte Urkunde dem GBA vorgelegt werden; lediglich beim Anschreiben an die Grunderwerbsteuerstelle ist zu erwähnen, dass die Ausfertigung der Vollmacht am ... von dem Vollmachtnehmer vorgelegt wurde und die Vollmacht zur Vertretung des Vollmachtgebers rechtlich einwandfrei ist. Damit ist dem Finanzamt gegenüber die Rechtswirksamkeit, soweit hierzu nicht noch weitere Genehmigungen erforderlich sind, nachgewiesen.
Der anderen Vertragspartei könnte man derartiges ebenfalls bestätigen, damit sollte es dann getan sein.
knappenpower
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#3

12.03.2015, 11:50

Vielen Dank für die Antwort Jupp.
Genauso hätte ich das auch - aus dem Bauch heraus - gesehen.

Weißt du zufällig, wo ich so etwas nachlesen kann?
Ich habe hier alles an Büchern gewälzt was da ist, aber nur gefunden, dass die Vollmacht zwingend in Ausfertigung bei Beurkundung vorliegen muss.
Jupp03/11

#4

12.03.2015, 12:09

Da wirst du nichts finden, weil es wohl auch nirgendwo niedergeschrieben wurde.
Der Wortlaut eures Vertrages "verbietet" die Beifügung einer begl. Kopie, da dort wohl steht, wird in einfacher Kopie beigefügt.
knappenpower
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#5

13.03.2015, 10:39

Schade.

Trotzdem Danke für deine Antwort.
Notariatsmann
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#6

14.03.2015, 13:20

§ 18 II der Dienstordnung erlaubt das Ansiegeln von Dokumenten, die für die Rechtswirksamkeit der Urkunde von Bedeutung sind, an die Urschrift. Dazu bedarf es keiner Ermächtigung in der Urkunde. Der Satz in der Urkunde "hat in Kopie vorgelegen; die Ausfertigung wird Herr ...... unverzüglich nachreichen", bedeutet ja lediglich, dass eine Kopie vorlag, nicht dass eine Kopie der Urschrift beigefügt wird. Ich würde die richtige Vollmacht (beglaubigte Abschrift) also einfach zusammen mit der Urschrift nähen. Gemäß § 18 III können die verbundenen Urkunden dann auch in die Ausfertigungen und Abschriften der Haupturkunde aufgenommen werden.
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