ich habe folgendes Problem:
Ein Sohn hat aufgrund einer notariellen Vollmacht für seinen Vater (als Verkäufer) einen Kaufvertrag unterschrieben. Der Wortlaut in meinem Vertrag war: ....aufgrund notarieller Vollmacht des Notars .... vom ... UR....., die Vollmacht hat bei Beurkundung in Ausfertigung vorgelegen; eine Ablichtung wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
Blöderweise hat der Sohn aber die Vollmachtsausfertigung seiner Schwester zur Beurkundung mitgebracht
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich hatte schon Feierabend und mein Notarvertreter hat dann den Satz in ... in Kopie vorgelegen; die Ausfertigung wird Herr ...... unverzüglich nachreichen abgeändert.
Die Ausfertigung wurde dann auch ca. 30 Min. später vorbeigebracht.
Und nun?
Wie fertige ich meinen Vertrag aus?
Mein Jun.Chef (macht gerade einen Notarlehrgang) ist der Meinung, dass ich
a) einen Vermerk von meinem Notarvertreter unterschreiben lassen muss, dass Herr ... die Ausfertigung am ... hereingegeben hat und dieser Vermerk an den Kaufvertrag muss. So weit so gut
b) ich von der Ausfertigung der Vollmacht eine beglaubigte Ablichtung machen muss und diese beglaubigte Ablichtung mit meinem Kaufvertrag verbinden muss.
Punkt b) bereitet mir praktisch "etwas" Schwierigkeiten.
Ich habe
- meinen Kaufvertrag incl. der einfachen Kopie der Vollmacht als Anlage zum Kaufvertrag
- den Notarvermerk (Punkt a)
- die begl. Ablichtung der Vollmacht (Punkt b)
Das alles einzeln heften und siegeln (außer dem Notarvermerk, der hat ja nur 1 Seite) und das ganze dann nochmal heften und siegeln?
Muss die Vollmacht dann tatsächlich doppelt als Anlage?
So was hatte wahrscheinlich noch niemand, denn die Suche hier hat nichts gefunden (oder ich habe falsch gesucht)
Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe ... ich stehe komplett auf dem Schlauch
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)