Urlaubslohn u.a. pfändbar?

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MarenW
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#1

24.11.2017, 17:46

Hallo ihr Lieben,

wir sind Insolvenzverwalter und unsere SCin hat uns jetzt Lohnabrechnungen hereingereicht. Auf diesen steht "Schleifstunden und Urlaubslohn".

Urlaubslohn ist m.E., dass der Lohn während des Urlaubs weiter gezahlt wird (korrigiert mich wenn ich falsch liege). Ist Urlaubslohn pfändbar? Oder ist es mit der Pfändung wie bei Urlaubsgeld?

Die Bezeichnung "Schleifstunden" habe ich noch nicht gehabt, kann mir jemand sagen was das ist und ob diese pfändbar sind?

:thx im Voraus.
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Sonnenblume1804
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#2

24.11.2017, 21:02

Hallo :wink2 ,

UrlaubsGELD = unpfändbar
UrlaubsLOHN / UrlaubsENTGELT= voller Höhe pfändbar.

Was aber Schleifstunden sind, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

LG
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MarenW
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#3

25.11.2017, 23:20

Hallo vielen Dank für Deine Antwort. Hast du vielleicht einen § oder ähnliches für mich, aus dem das hervorgeht?

Mein Problem ist nämlich, dass der Urlaubslohn teilweise 1.500 € (brutto) auf der Lohnabrechbung ist und der normale Lohn beträgt dann z.B. nur 300€ (brutto)

Ich kann der SCin ja nicht die vollen 1.500€ pfänden, oder? :-?

Ich weiss eig gar nicht, wie ich dann pfänden soll :-?
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Sonnenblume1804
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#4

26.11.2017, 16:45

Du pfändest ganz einfach.

Du musst schauen, aus welchen Positionen sich das Bruttoeinkommen zusammen setzt. Es gibt nur voll pfändbar, teilweise pfändbar oder unpfändbare Beträge
§ 850.ff.ZPO.

Z.B.
Grundgehalt 2.300 Euro
Urlaubslohn 400 Euro
Brutto 2.700 Euro

Dann weist Du, dass Urlaubslohn voll pfändbar ist und kannst somit mit dem ausgewiesenen Nettobetrag in der Abrechnung in Deine Pfändungstabelle gehen und je nach unterhaltsberechtige Person den richtigen Betrag ablesen.

Z.B.
Grundgehalt 2.300 Euro
Urlaubsgeld 400 Euro
Brutto 2.700 Euro

Dann weist Du, dass Urlaubsgeld in voller Höhe unpfändbar ist, somit hast Du ein zu berücksichtigendes Brutto von 2.300 Euro. Dann berechnest hiervon Dein richtiges Nettoentgelt (mit Hilfe von einem Brutto-Netto-Rechner) und dann gehst mit diesem Nettobetrag in Deine Pfändungstabelle und entnimmst den richtigen Betrag.

Nettomethode (BAG-Urteil vom 17.4.2013 – 10 AZR 59/12).

Da so Abrechnungen echt Zeit in Anspruch nehmen mache ich das eigentlich immer so, dass ich den Arbeitgeber von dem jeweiligen InsO-Schuldner/in anschreibe ( unter Vorlage des Eröffnungsbeschlusses und der Abtretungserklärung) und sage, er soll mir den pfändbaren Anteil überweisen. Nur in Ausnahmefällen unterlasse ich das und rechne mit dem InsO-Schuldner/in direkt ab.



LG :-)
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MarenW
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#5

26.11.2017, 20:33

Vielen Dank, mein Problem ist einfach, dass ich der guten ewig nachgerannt bin...sie Dienste Zeit arbeitssuchend war und erst nach einer Ewigkeit mitgeteilt hat, dass sie eine neue Arbeit hat.

Jetzt verstehe ich, denke ich zumindest :pfeif

Mein Problem war einfach, dass sie teilweise z.B. im Oktober nur 300€ Grundgehalt hatte aber dafür 1.500 € Urlaubslohn (ich habe das wegeb dem geringen Grundgehalt nicht verstanden) also hat sie 1.800€ brutto. Dann rechne ich aus den 1.800 € das Nettogehalt und dann kann ich den Pfäbsubgsbetrag berechnen.

Ich hab einfach total kompliziert gedacht, weshalb auch immer.

:thx
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