IV hat Forderungsanmeldung verschlampt - Haftung?

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renofix
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#1

01.12.2016, 15:11

Liebe Alle,

wir haben zwei Forderungen (zwei Forderungsanmeldungen) zur Tabelle angemeldet. Eine FA festgestellt und Quote gezahlt. Bezgl. der zweiten FA schreibt uns nach diversen Erinnerungen der IV, dass lediglich eine Forderungsanmeldung vorlag.

Allerdings haben wir hier ein unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, in welcher der Eingang unserer Forderungsanmeldung bestätigt wurde.

Im Verfahren wurde die Restschuldbefreiung erteilt (bereits 2015) und das Amt des Treuhänders ist beendet.

Kann der Insolvenzverwalter hier in Haftung genommen werden?
Die Quote ist allerdings sehr sehr gering und eine Ausschüttung wäre vermutlich im einstelligen Bereich.

Ich danke euch!

VLG
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#2

01.12.2016, 15:15

Das könnte ein Fall für seine Berufshaftpflichtversicherung sein.
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#3

01.12.2016, 17:47

Bei einer Quote im einstelligen Bereich? :roll:
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#4

02.12.2016, 08:50

Guten Morgen,

ja leider, die "verschlampte Forderung" beträgt ca. 1.300,00 €. Zum Glück ist hier die FA mit der geringeren Forderung verschlampt worden. Die zweite Fordergung betrug rund 21.000,00 € und es wurde eine Quote in Höhe von 21,64 € gezahlt.

Jedoch muss ich hier für meinen Verwaltungsvorgang (ja, öffentlicher Dienst) eine Niederschlagung ordentlich begründen. Daher die Nachfrage, ob das ein Fall für die Berufshaftpflicht des Insolvenzverwalters wäre - denn ein unterzeichnetes EB für den Eingang unserer FA haben wir ja.

Allerbesten Dank!

VG
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#5

02.12.2016, 16:24

Wir reden hier über 1,30€, da gibts doch sicher was wg. Geringfügigkeit
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