Liebe Alle,
wir haben zwei Forderungen (zwei Forderungsanmeldungen) zur Tabelle angemeldet. Eine FA festgestellt und Quote gezahlt. Bezgl. der zweiten FA schreibt uns nach diversen Erinnerungen der IV, dass lediglich eine Forderungsanmeldung vorlag.
Allerdings haben wir hier ein unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, in welcher der Eingang unserer Forderungsanmeldung bestätigt wurde.
Im Verfahren wurde die Restschuldbefreiung erteilt (bereits 2015) und das Amt des Treuhänders ist beendet.
Kann der Insolvenzverwalter hier in Haftung genommen werden?
Die Quote ist allerdings sehr sehr gering und eine Ausschüttung wäre vermutlich im einstelligen Bereich.
Ich danke euch!
VLG
renofix
IV hat Forderungsanmeldung verschlampt - Haftung?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Bei einer Quote im einstelligen Bereich?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Guten Morgen,
ja leider, die "verschlampte Forderung" beträgt ca. 1.300,00 €. Zum Glück ist hier die FA mit der geringeren Forderung verschlampt worden. Die zweite Fordergung betrug rund 21.000,00 € und es wurde eine Quote in Höhe von 21,64 € gezahlt.
Jedoch muss ich hier für meinen Verwaltungsvorgang (ja, öffentlicher Dienst) eine Niederschlagung ordentlich begründen. Daher die Nachfrage, ob das ein Fall für die Berufshaftpflicht des Insolvenzverwalters wäre - denn ein unterzeichnetes EB für den Eingang unserer FA haben wir ja.
Allerbesten Dank!
VG
renofix
ja leider, die "verschlampte Forderung" beträgt ca. 1.300,00 €. Zum Glück ist hier die FA mit der geringeren Forderung verschlampt worden. Die zweite Fordergung betrug rund 21.000,00 € und es wurde eine Quote in Höhe von 21,64 € gezahlt.
Jedoch muss ich hier für meinen Verwaltungsvorgang (ja, öffentlicher Dienst) eine Niederschlagung ordentlich begründen. Daher die Nachfrage, ob das ein Fall für die Berufshaftpflicht des Insolvenzverwalters wäre - denn ein unterzeichnetes EB für den Eingang unserer FA haben wir ja.
Allerbesten Dank!
VG
renofix
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3185
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Wir reden hier über 1,30€, da gibts doch sicher was wg. Geringfügigkeit