Vorschussrechnung / Endabrechnung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

19.09.2013, 08:32

Ist mir schon fast peinlich, diese Frage zu stellen, aber ich weiß grad echt nicht....

Wollte gerade eine Akte ablegen, wo wir von Mandant vorschuss erhalten haben (mit entsprechender Vorschuss-Rechnung inkl. Nummer), gebührentechnisch ist die Angelegenheit mit Zahlung des Vorschusses erledigt.
Muss ich dem Mandanten jetzt noch eine Endabrechnung schicken? Im Grunde würde ja "unten 0 stehen".
Oder ist die Sache mit Erteilung einer Vorschussrechnung erledigt? :oops: :oops:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

19.09.2013, 08:45

Ich würde an den Mandanten kurz schreiben, dass die Angelegenheit durch die Vorschussabrechnung erledigt ist und er diese als Schlussrechnung ansehen soll. Ansonsten müsstest Du tatsächlich eine Endabrechnung machen, die mit Null endet, da Du über einen Vorschuss selbstverständlich immer abrechnen musst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

19.09.2013, 08:59

Boah Anahid, ich danke dir!
Manchmal ist man (oder ich) einfach nur verpeilt.

Ich werd ihm also seine Original-Unterlagen zurückschicken mit dem Vermerk "Mit Zahlung des Vorschusses gem. Rechnung vom...... ist die Angelegenheit abgeschlossen und erledigt"?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

19.09.2013, 09:15

Ja genau. Das reicht aus. Allerdings ist die Frage, ob RAM Dich die Akte so ablegen lässt, wenn die Zahlung als Vorschusszahlung gebucht ist. Da musst Du gucken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

19.09.2013, 10:39

RAM weigert sich natürlich, die Akte so abzulegen...
Soll ich lieber ne Rechnung mit Rechnungssnummer etc machen, wo "0" unten steht und damit hat alles seine Richtigkeit?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

19.09.2013, 11:00

Da wird Dir dann wohl nichts anderes übrig bleiben. Denn sonst hast Du ja mit RAM ein Problem und musst das irgendwie einbuchen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

19.09.2013, 11:38

....ja, vor allem weil ich vom Kontopfusch nichts halte.
Ich mach einfach ne Rechnung, damit alles seine Richtigkeit hat.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

19.09.2013, 11:40

Wenn du bei der Vorschußrechnung eine Rechnungsnummer vergeben hast, verstehe ich nicht, wieso RAM "meckert". :kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

19.09.2013, 11:58

...Weil unter der Kostensollstellung die Gebühren ja noch als "+" sind und das Aktenkonto somit nicht ausgeglichen ist.
Wenn ich nun nen End-RG mache, zieht RAM sich ja das vorhandene Guthaben aus dem Aktenkonto und setzt den zuzahlenden Betrag auf "0".
So, wies jetzt gebucht ist, kann ich die Akte wegen "Gebührenguthaben" nicht ablegen.
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

19.09.2013, 13:51

Wie ist dass denn überhaupt mit den Vorschüssen. Ich höre mehrfach, dass die immer mit einer "richtigen" Rechnung an den Mandanten geschickt werden, zzgl. MwSt. Wir schreiben immer nur "... einen Vorschuss i. H. v. 300,00 € bis zum ..." und verbuchen den dann bei der Schlussrechnung.

Brauche ich für den Vorschuss eine richtige Rechnung mit fortld. Nummer, Angabe von Mehrwertsteuer etc. ?

:?:
Antworten