Ist mir schon fast peinlich, diese Frage zu stellen, aber ich weiß grad echt nicht....
Wollte gerade eine Akte ablegen, wo wir von Mandant vorschuss erhalten haben (mit entsprechender Vorschuss-Rechnung inkl. Nummer), gebührentechnisch ist die Angelegenheit mit Zahlung des Vorschusses erledigt.
Muss ich dem Mandanten jetzt noch eine Endabrechnung schicken? Im Grunde würde ja "unten 0 stehen".
Oder ist die Sache mit Erteilung einer Vorschussrechnung erledigt?
Vorschussrechnung / Endabrechnung
- Anahid
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Ich würde an den Mandanten kurz schreiben, dass die Angelegenheit durch die Vorschussabrechnung erledigt ist und er diese als Schlussrechnung ansehen soll. Ansonsten müsstest Du tatsächlich eine Endabrechnung machen, die mit Null endet, da Du über einen Vorschuss selbstverständlich immer abrechnen musst.
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- Sabbi
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Boah Anahid, ich danke dir!
Manchmal ist man (oder ich) einfach nur verpeilt.
Ich werd ihm also seine Original-Unterlagen zurückschicken mit dem Vermerk "Mit Zahlung des Vorschusses gem. Rechnung vom...... ist die Angelegenheit abgeschlossen und erledigt"?
Manchmal ist man (oder ich) einfach nur verpeilt.
Ich werd ihm also seine Original-Unterlagen zurückschicken mit dem Vermerk "Mit Zahlung des Vorschusses gem. Rechnung vom...... ist die Angelegenheit abgeschlossen und erledigt"?
- Anahid
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Ja genau. Das reicht aus. Allerdings ist die Frage, ob RAM Dich die Akte so ablegen lässt, wenn die Zahlung als Vorschusszahlung gebucht ist. Da musst Du gucken.
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Da wird Dir dann wohl nichts anderes übrig bleiben. Denn sonst hast Du ja mit RAM ein Problem und musst das irgendwie einbuchen.
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Wenn du bei der Vorschußrechnung eine Rechnungsnummer vergeben hast, verstehe ich nicht, wieso RAM "meckert".
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...Weil unter der Kostensollstellung die Gebühren ja noch als "+" sind und das Aktenkonto somit nicht ausgeglichen ist.
Wenn ich nun nen End-RG mache, zieht RAM sich ja das vorhandene Guthaben aus dem Aktenkonto und setzt den zuzahlenden Betrag auf "0".
So, wies jetzt gebucht ist, kann ich die Akte wegen "Gebührenguthaben" nicht ablegen.
Wenn ich nun nen End-RG mache, zieht RAM sich ja das vorhandene Guthaben aus dem Aktenkonto und setzt den zuzahlenden Betrag auf "0".
So, wies jetzt gebucht ist, kann ich die Akte wegen "Gebührenguthaben" nicht ablegen.
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Wie ist dass denn überhaupt mit den Vorschüssen. Ich höre mehrfach, dass die immer mit einer "richtigen" Rechnung an den Mandanten geschickt werden, zzgl. MwSt. Wir schreiben immer nur "... einen Vorschuss i. H. v. 300,00 € bis zum ..." und verbuchen den dann bei der Schlussrechnung.
Brauche ich für den Vorschuss eine richtige Rechnung mit fortld. Nummer, Angabe von Mehrwertsteuer etc. ?
Brauche ich für den Vorschuss eine richtige Rechnung mit fortld. Nummer, Angabe von Mehrwertsteuer etc. ?