Eine etwas merkwürdige Berufung

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happykitcat
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#1

02.11.2005, 15:14

Hi to all,

aus gegebenen Anlass, schildere ich euch jetzt mal einen kleinen Fall und möchte eure Meinung dazu hören:

Unsere Mandantin wurde von ihrem alten RA auf Zahlung einer Kostenrechnung in Höhe von ca. 1.350,00 EUR - die er im Wege einer Schadensersatzforderung gegenüber des damaligen Gegners hätte geltend machen können - verklagt. Zu diesem 1.350,00 EUR hat er noch gut 90,00 EUR für Mahnkosten in die Klage mit eingebracht.

Nach Einschaltung unsererseits hat der damalige Gegner die Kostenrechnung sofort und ohne Murren an den RA gezahlt, damit wurde die Klage über diesen Betrag (1.350,00 EUR) übereinstimmend für erledigt erklärt. Das AG hatte nun nur noch über die gut 90,00 EUR und die Kosten des Verfahrens zu entscheiden und wies die Klage zu unseren Gunsten im September ab.

Nun zum Kuriosum:
Heute haben wir vom LG eine Berufung über einen Streitwert von 1.430,00 EUR in dieser Sache erhalten, obwohl gut 1.350,00 EUR übereinstimmend für erledigt erklärt worden sind und somit nur ein Betrag von gut 90,00 EUR (wir erinnern uns Bescherdewert muss 600,00 EUR übersteigen) übrig bleibt.

Mein Chef und ich sind mal gespannt, wie diese Berufung begründet wurde.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Andreas

#2

02.11.2005, 16:30

:lolaway

Na, da scheint aber ein System zu herrschen :lol:

Hältst du uns über diesen Fall mal auf dem Laufenden bitte ?

Würde mich auch interessieren, wie er die begründen will :lol:
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#3

03.11.2005, 09:03

Hi Andreas,

na klar halte ich euch auf dem laufenden, wie es weitergeht.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Chrissy Feldy
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#4

03.11.2005, 12:37

Na auch nicht schlecht. Auf die Begründung bin ich gespannt.
L.G. Chrissy
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#5

03.11.2005, 12:46

Hi Chrissy,

ich bin auch erst recht auf die Begründung gespannt. Mal sehen, womit er ankommt.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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#6

03.11.2005, 13:31

Hi Katja,

die Begründung muß m. E. lauten: da hat wer gepennt und wir haben's auch nicht gemerkt :-)

Aber ich schließe mich mal allen an und sage: ich bin gespannt, wie die Begründung wirklich aussieht.
Viele Grüße

ich
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#7

15.12.2005, 12:55

So jetzt haben wir endlich die Berufungsbegründung erhalten:

Erst einmal ist das LG auf unserer Seite und sieht einen wirklichen Grund für die Zulässigkeit der Berufung.

Der Kläger (Gegner) hat in seiner Berufungsbegründung dargelegt, dass er Berufung einlegt, da ihm die 100 %ige Kostentragung im erstinstanzlichen Verfahren auferlegt worden ist. Soweit ich weiß, soll es eine solche Möglichkeit geben.

Das Gericht hatte ihn aufgefordert Stellung zu nehmen, warum seiner Ansicht nach ein Wert der Beschwer mit über 600,00 EUR erreicht sei, da sie einen solchen Wert nicht sehen, sondern nur einen Wert von 90,77 EUR.

Daraufhin hat er den Wert der Beschwer von ca. 680,00 EUR es wie folgt begründet:

Restforderung 90,77 EUR
RA-Kosten seine eigenen 216,34 EUR (wenn dann muss er wenigstens seine USt rausrechnen - er selbst ist RA und klagte seine eigenen in anwaltlicher Tätigkeit entstandenen Kosten ein)
RA-Kosten unsere 216,34 EUR
Gerichtskosten 1. Instanz 157,50 EUR :1: Erklärung dazu kommt noch

Die ergibt dann ca. 680,00 EUR. Dies soll als Wert der Beschwer gelten. Das LG sieht dies aber immer noch nicht gegeben und verweist ihn auf die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Kostentragung und somit auf den bereits eingetretenen Fristablauf.

So nun zum :!:

Mein Chef hatte mich gebeten, zu prüfen ob die Gerichtskosten stimmen. Ich mir natürlich Gerichtskostentabelle vorgenommen (Streitwert war 1.430,00 EUR) also 3,0 Gerichtskosten sind laut meiner Tabelle 195,00 EUR und nicht 157,50 EUR. Also habe ich mir die erstinstanzliche Akte vorgenommen und alles durchgeschaut. Und siehe da ich habe diesen Betrag auch gefunden in der Akte; und zwar auf dem Mahnbescheid als festgesetzte Kosten und nicht als Gerichtskosten, denn diese betrugen für das Mahnverfahren 32,50 EUR und dann müsste die Nachforderung für das Klageverfahren 162,50 EUR betragen.

Das habe ich dann meinem Chef gesagt und der hat nur noch den Kopf geschüttelt und gemeint, schön wenn man wüsste, was das eigentlich so alles auf einem Mahnbescheid bedeutet.

Das LG wird die Berufung wohl zurückweisen, wenn der Kläger sich nicht etwas besseres einfallen lässt.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :xd
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Andreas

#8

15.12.2005, 13:00

:lol: :wiegeil

Das erinnert mich an eine Kanzlei aus unserer Gegend, von denen wir gestern noch zwei Schreiben bekommen haben, die beide ebenso unsäglichen Quatsch enthalten :lolaway
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#9

15.12.2005, 13:20

Das erinnert mich jetzt wiederum einen einen Fall, der seit ein paar Jahren bei uns rumgeistert.
Wir sind verklagt worden (ca. 40.000 €) und haben gewonnen, die Klage wurde also abgewiesen. Daraufhin wurde eine andere Firma wg. 5.000 € (gleicher Sachverhalt) verklagt. Tja, da hat der Kläger auch verloren.
In dem Verfahren ist er jetzt in Berufung gegangen und hat uns den Streit verkündet. Dummerweise steht aber in der Berufungbegründung, dass wir das Klageverfahren damals gewonnen haben und eigentlich zu diesem Berufungsverfahren gar nix sagen können.

Nur: was soll das dann ?!?! :nachdenk
Viele Grüße

ich
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#10

15.12.2005, 13:28

Kann es sein, dass manche Anwälte ihre Schriftsätze nach dem Diktat nicht noch einmal durchlesen und feststellen, was für eine Quatsch sie da verzapft haben.

Das Beste war ja in diesem vorliegenden Verfahren, dass sich der Kläger/RA von meinem Chef in der Verhandlung vor dem AG anhören musste (und das vor lauter weiteren Anwaltskollegen), dass er seiner Pflichten nicht nachgekommen ist. :daumen Muss wohl sehr peinlich gewesen sein. :xd

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :xd
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