aus gegebenen Anlass, schildere ich euch jetzt mal einen kleinen Fall und möchte eure Meinung dazu hören:
Unsere Mandantin wurde von ihrem alten RA auf Zahlung einer Kostenrechnung in Höhe von ca. 1.350,00 EUR - die er im Wege einer Schadensersatzforderung gegenüber des damaligen Gegners hätte geltend machen können - verklagt. Zu diesem 1.350,00 EUR hat er noch gut 90,00 EUR für Mahnkosten in die Klage mit eingebracht.
Nach Einschaltung unsererseits hat der damalige Gegner die Kostenrechnung sofort und ohne Murren an den RA gezahlt, damit wurde die Klage über diesen Betrag (1.350,00 EUR) übereinstimmend für erledigt erklärt. Das AG hatte nun nur noch über die gut 90,00 EUR und die Kosten des Verfahrens zu entscheiden und wies die Klage zu unseren Gunsten im September ab.
Nun zum Kuriosum:
Heute haben wir vom LG eine Berufung über einen Streitwert von 1.430,00 EUR in dieser Sache erhalten, obwohl gut 1.350,00 EUR übereinstimmend für erledigt erklärt worden sind und somit nur ein Betrag von gut 90,00 EUR (wir erinnern uns Bescherdewert muss 600,00 EUR übersteigen) übrig bleibt.
Mein Chef und ich sind mal gespannt, wie diese Berufung begründet wurde.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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