Beschwerdefrist bei Beschluss in FamSachen (VA)?

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Anne8
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#1

22.02.2008, 10:04

Hi,

muss mich jetzt erstmals ohne ZPO mit Fristen beschäftigen. Habe hier einen Beschluss des FamG vorliegen mit einem Aktenzeichen .. F ...7.. VA
wegen Versorgungsausgleich, Streitwert: 1000,00. Nun bin ich mir nicht sicher, ob einen Monat für sofortige Beschwerde zu notieren ist oder ob es da war anderes gab.


Könnt ihr mir da schnell mal helfen?
Gast

#2

22.02.2008, 10:55

Die Beschwerdefrist beträgt 1 Monat ab Zustellung, aber nur wenn es keinen Rechtsmittelverzicht gab.
India
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#3

22.02.2008, 11:01

:zustimm
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Anne8
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#4

22.02.2008, 11:12

Danke! Manchmal muss man sich einfach nur versichern.
Lasst mich Arzt, ich bin durch.
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