Hi,
muss mich jetzt erstmals ohne ZPO mit Fristen beschäftigen. Habe hier einen Beschluss des FamG vorliegen mit einem Aktenzeichen .. F ...7.. VA
wegen Versorgungsausgleich, Streitwert: 1000,00. Nun bin ich mir nicht sicher, ob einen Monat für sofortige Beschwerde zu notieren ist oder ob es da war anderes gab.
Könnt ihr mir da schnell mal helfen?
Beschwerdefrist bei Beschluss in FamSachen (VA)?
Die Beschwerdefrist beträgt 1 Monat ab Zustellung, aber nur wenn es keinen Rechtsmittelverzicht gab.