Gesetzesgrundlage für faire ReNo-Löhne

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Andreas

#1

12.11.2007, 15:44

Hallo, liebe FoReNo's,

heute stieß ich eher per Zufall auf § 26 BORA, dort insb. Absatz 2 :
§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern

[...]

(2) Der Rechtsanwalt darf andere Mitarbeiter und Auszubildende nicht zu unangemessenen Bedingungen beschäftigen.
Verstehe ich das richtig, daß damit die Grundlage besteht, faire Entlohnung ("nicht zu unangemessenen Bedingungen") von den Anwälten zu fordern ?

Wie könnte man eine "unangemesse Bedingung" im Bereich der Gehaltszahlung nachweisen ? Durch solche :

http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs ... 85356.html

Anhaltspunkte z. B. ?

Was, denkt Ihr, wären die Konsequenzen eines solchen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 BORA für den RA ?

Her mit euren Ideen :D

PS: Ich will hiermit niemanden auf dumme Ideen bringen, aber vielleicht haben wir längstens gesetzliche Grundlagen für eine faire Entlohnung, wissen aber einfach nix davon !

Evtl. wäre ein offizielles FoReNo-Schreiben an den Bundes-RENO angesagt ?
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#2

12.11.2007, 15:52

huhu!

als ich meine ausbildung begann, war in der anderen klasse einer kerl, dessen vertrag von der anwaltskammer nicht genehmigt wurde. wegen zu niedriger bezahlung. vertrag wurde zurückgeschickt, gehalt erhöht und dann doch von der kammer genehmigt.

(leider musste ich feststellen, dass die kammer bei mir nicht so gut aufgepasst hat. wenn man dem, was ich gehört habe, glauben kann, war selbst sein erstes gehalt höher als meines in der ausbildung - und mein vertrag wurde nicht beanstandet.)

außerdem: sind mit "andere mitarbeiter" alle außer andere anwälte gemeint? oder gilt das nur für ungelernte, schreibkräfte, boten u. ä.?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Andreas

#3

12.11.2007, 16:04

Die Azubi-Gehälter werden von den Kammern ja immer festgelegt. Daher werden (wohl wegen des 26 II BORA ??) Verträge, die diese Gehälter unterschreiten, nicht genehmigt.

Abs. 1 des § 26 bezieht sich auf die RAe, also erfaßt Abs. 2 wohl alle anderen.
Kimmy

#4

12.11.2007, 17:28

na da würde ich doch mal zu einem bei der RAK anzeigbaren Berufsrechtsverstoß plädieren!
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#5

12.11.2007, 17:31

Und was bringt das, den eigenen Cheffe anzuschwärzen?
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Kimmy

#6

12.11.2007, 17:35

Hier soll doch gar nicht der eigene Chef angeschwärzt werden, es geht doch um die Petition für einen Mindestlohn für Reno's. Diese Petition sollte schon irgendwie begründet sein, nicht nur mit "wir hätten halt bitte gerne mehr Geld", sondern mit Rechtsgrundlagen. Und da wäre doch evtl. § 26 BORA ein Anfang?
So verstehe ich es zumindest.
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#7

12.11.2007, 17:58

:zustimm kimmy
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Andreas

#8

12.11.2007, 18:28

Kimmy, so ist es !

1. Der ReNo-Bundesverband nennt es als eines seiner Ziele:
Einwirkung auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Dazu zählt aus meiner Sicht auch eine Einwirkung auf die Gehaltsstrukturen. Wir sind hier über 2.600 Mitglieder, praktisch alle ReNo's, hier könnte der Bundesverband, wenn er es will, ein immenses Potential aktivieren!

2.
Ich sehe § 26 II BORA in der Tat als eine mögliche Rechtsgrundlage dafür, eine unangemessen niedrige Entlohnung von ReNo-Fachangestellten zu verhindern.

Zu Punkt 2 hätte ich gerne eure Meinungen - mal ganz unvoreingenommen und sachlich, was würdet Ihr hierunter verstehen, hättet Ihr drüber zu entscheiden ?
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#9

12.11.2007, 18:38

Das klingt vermutlich nicht besonders unvoreingenommen, aber es sollte schon berücksichtigt werden, dass ReNo's im allgemeinen echte Allrounder sein müssen und auch sind. Ich zumindest empfinde es so. Und ich denke, dass das auch honoriert werden sollte.

Und ich denke, man könnte das ReNo-Gehalt vielleicht ein bisschen dem Gehalt von Bankkaufleuten oder Versicherungskaufleuten anlehnen. Das ist zumindest noch am ehesten vergleichbar. Und zumindest hier in der Gegend macht das einen unglaublichen Unterschied. Wir hatten mal eine Bankkauffrau als Mandantin, die war fünf oder sechs Jahre älter als ich und hat mal eben so fast 1.000,00 Tacken mehr monatlich gehabt. Netto, versteht sich. Da fiel mir auch gar nichts mehr zu ein...
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Cora[/b][/i]

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Mr.Black
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#10

12.11.2007, 19:06

ReNoTomforde hat geschrieben:Und ich denke, man könnte das ReNo-Gehalt vielleicht ein bisschen dem Gehalt von Bankkaufleuten oder Versicherungskaufleuten anlehnen. Das ist zumindest noch am ehesten vergleichbar.
Du solltest bei diesem Vergleich sehen, dass Bankkaufleute als Arbeitgeber aber eben eine Bank haben, die einen ganz anderen finanziellen Background besitzt als eine kleine Kanzlei. Kanzleien, die die größe von Banken erreichen zahlen m.A. nach auch ihren Angestellten wesentlich mehr Gehalt. Bei der Frage Gehalt spielt halt neben der Qualifikation des Arbeitnehmers eben auch immer das finanzielle Potential des Arbeitgebers eine Rolle. Ich denke man kann zumindest als Faustregel sagen: bei gleicher Qualifikation gilt je (wirtschaftlich) größer der AG desto höher das Gehalt.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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