heute stieß ich eher per Zufall auf § 26 BORA, dort insb. Absatz 2 :
Verstehe ich das richtig, daß damit die Grundlage besteht, faire Entlohnung ("nicht zu unangemessenen Bedingungen") von den Anwälten zu fordern ?§ 26 Beschäftigung von Rechtsanwälten und anderen Mitarbeitern
[...]
(2) Der Rechtsanwalt darf andere Mitarbeiter und Auszubildende nicht zu unangemessenen Bedingungen beschäftigen.
Wie könnte man eine "unangemesse Bedingung" im Bereich der Gehaltszahlung nachweisen ? Durch solche :
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs ... 85356.html
Anhaltspunkte z. B. ?
Was, denkt Ihr, wären die Konsequenzen eines solchen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 BORA für den RA ?
Her mit euren Ideen
PS: Ich will hiermit niemanden auf dumme Ideen bringen, aber vielleicht haben wir längstens gesetzliche Grundlagen für eine faire Entlohnung, wissen aber einfach nix davon !
Evtl. wäre ein offizielles FoReNo-Schreiben an den Bundes-RENO angesagt ?