Das Abschaffen der Gerichtskostenmarken

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Coschi
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#11

27.11.2008, 18:06

Gebührenstempler sagt mir nichts!

Ich ärgere mich auch über die Abschaffung der GK-Marken...

1. Dauert es länger...
2. Es können mehr Fehler passieren

Wir haben nicht nur für den PFüB Marken gehabt, wir haben auch die GK für Klagen etc. mit Marken bezahlt, damit alles schneller geht und wir die Akte komplett vom Tisch haben. So hatten wir immer am Tag der Einreichung auch die Quittung das alles gezahlt ist.
War viel besser...

Also, meine Zustimmung für was auch immer hast du Jupp!
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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13
NORTHERN DINO
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#12

27.11.2008, 18:13

Wenn ein Scheck zur Kasse gegeben wird und die ZAN (Zahlungsanzeige) ist nach 8 Wochen (!) noch nicht bei der Akte, ist das eine Frechheit und Schlamperei. Ich würde die Einzahlungsnachweise der Kasse in Kopie schicken und um umgehende Nachforschung ersuchen, wo das Geld geblieben ist. Ich wäre mir auch nicht zu schade, den etwaigen durch den Nichterlass des PfÜbs eingetretenen Schaden im Wege des Schadensersatzes vom Staat zu fordern. Ein solcher Hinweis verleiht den Sachbearbeitern meist Flügel... :twisted:

Bei uns sind die KM auch abgeschafft, aber wir mussten noch nie 8 Wochen auf eine ZAN warten...
~ Grüßle ~
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Micsi11
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#13

27.11.2008, 18:18

Nun, das würde mich auch ärgern an eurer Stelle.

Also wie gesagt, bei uns im Schwabenländle gibt es Gebührenstempler. Das sind "Aufkleber" mit den jeweiligen Werten und die kann man aufkleben. Wie früher die GK-Marken. Das ist prima. Und das für uns zuständige OLG hat jetzt auch extra verfügt, dass jedes Gericht wieder über so einen Stempler verfügen muss (hatte aus Kostengründen auch nur noch ca. jedes zweite).

Dachte immer, das ist Deutschland weit gleich. Tja, irren ist menschlich. Hab ich was dazugelernt.
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#14

27.11.2008, 19:00

Das Thema "Abschaffung der Gerichtskostenmarken" wurde schon mal diskutiert
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16863

Größere Anwaltsbüros haben Gebührenstempler, mit denen sie auf die Antragsschrift den Kostenvorschuss aufstempeln können.

In NRW ist im Übrigen der Einsatz von Gerichtskostenstemplern in den "Kostenmarkenverkaufsstellen" möglich, vgl.
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... enstempler

Die Gerichte müssen diese Kostenstempler natürlich auch anschaffen.
Jupp03/11

#15

27.11.2008, 21:30

Revisor hat geschrieben:Das Thema "Abschaffung der Gerichtskostenmarken" wurde schon mal diskutiert
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16863

Größere Anwaltsbüros haben Gebührenstempler, mit denen sie auf die Antragsschrift den Kostenvorschuss aufstempeln können.

In NRW ist im Übrigen der Einsatz von Gerichtskostenstemplern in den "Kostenmarkenverkaufsstellen" möglich, vgl.
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... enstempler

Die Gerichte müssen diese Kostenstempler natürlich auch anschaffen.
Bei unserem Gericht gibt es diese Einrichtung nicht. Darum geht es auch nicht. Es geht darum, dass diese Marken abgeschafft wurden, der Sinn dieser Abschaffung wird von mir hinterfragt.

13:
Es handelt sich um das Amtsgericht Gelsenkirchen (nicht Buer). Hier hat die Rechtspflegerin der Geschäftsstelle die strikte Anweisung gegeben, die Sachen erst weiterzuleiten, wenn die Rückmeldung von der Kasse da ist.
Revisor
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#16

28.11.2008, 07:55

@jupp03

Der Sinn der Abschaffung liegt in der Reduzierung von Verwaltungsaufwand bei den Gerichten.


Ich habe auch nur erklärt, dass der Einsatz von Gerichtskostenstemplern bei den Gerichten möglich ist. Viele Gerichte wissen das gar nicht.
Gelsenkirchen dürfte so groß sein, dass mE eine Anschaffung in Betracht kommt. Vielleicht fragst du dort einfach mal.

Scheckzahlungen dauern zwangsläufig länger:
Der Scheck muss (unverzüglich, vgl. in NRW Nr. 4.1 der AV d. JM vom 14. August 2000 über die Annahme, Absendung und Nachweis von Geld-, Wert- und Einschreibsendungen (1420 - I D. 55) - JMBl. NRW S. 217 -)
der Oberjustizkasse Hamm übersandt werden. Dort wird eine Zahlungsanzeige erstellt, die zu den Sachakten zurückgesandt wird.
Ein Zahlungsnachweis liegt also erst nach Eingang der Zahlungsanzeige vor.
Formal hat die Rechtspflegerin also mE Recht.

8 Wochen sind allerdings entscheidend zu lang - hier ist wohl beim Amtsgericht oder bei der Kasse "geschlampt" worden. Wenn beim AG Gelsenkirchen so etwas die Regel ist, solltest du dich mal an die Behördenleitung wenden.
Jupp03/11

#17

28.11.2008, 08:15

[quote="Revisor"]@jupp03

Der Sinn der Abschaffung liegt in der Reduzierung von Verwaltungsaufwand bei den Gerichten.

Und genau diesen Unsinn spreche ich an. Weil der Verwaltungsaufwand nämlich jetzt viel höher ist.
Früher reichte ein Stempel, und die Marken waren entwertet, Akte ging zum Rechtspfleger. Je nachdem, wie die Büros arbeiten, hat die Geschäftsstelle die Akte jetzt mindestens 2 x in der Hand, bis sie zum Rechtspfleger geht.
zenzi75
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#18

28.11.2008, 08:48

Hier hat die Rechtspflegerin der Geschäftsstelle die strikte Anweisung gegeben, die Sachen erst weiterzuleiten, wenn die Rückmeldung von der Kasse da ist.
Das ist in Duisburg (alle 3 Gerichte) auch nicht anders, aber im Gegensatz zu Mülheim a. d. R. sind die in Duisburg geradzu noch flott bei der Sache...

Die Gerichte haben ja auch kein Geld zu verlieren, aber unsere Mdt. schon!
Andreas

#19

28.11.2008, 08:55

Nur damit ich das mal richtig verstehe, frage ich mal:

Gerichtskostenmarken als solche echte Marken (wie Briefmarken bspw.) sind mir gar nicht bekannt, obwohl ich schon einige Tage im Beruf bin :wink:

Ich kenne nur Gerichtskostenfreistempler (auf Aufkleber gedruckte Kostennachweise), ich hänge mal den Scan eines solchen an, wir haben die hier auf Vorrat und nutzen die bundesweit zu Einzahlungsnachweisen bei PfÜB-Anträgen.

Das ist aber nicht das, was du meinst, Jupp ?
Dateianhänge
gkfs0001.jpg
Jupp03/11

#20

28.11.2008, 08:59

nein, das ist das nicht, die Marken -genau wie Briefmarken- konnte man beim Gericht kaufen, werden dann -wie Briefmarken- auf den Pfüb-Antrag geklebt.
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