Kostenfestsetzungsantrag in Verwaltungsgerichtsverfahren

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Gast

#1

01.12.2005, 16:51

Wie lauten die Anträge bei dem Kostenfestsetzungsantrag im Verwaltungsgerichtsverfahren? :?:


......wird nach Rechtskraft des Urteils beantragt,

- die nachstehend berechneten Kosten nach § 106 ZPO festzusetzen
- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden
- eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen........


Gibt es im Verwaltungsgerichtsverfahren andere Anträge? :lol:

Wäre dankbar für jede Hilfe!

Liebe Grüße
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Schnecke
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#2

01.12.2005, 20:30

Hallo,

erst einmal herzlich :welcome .
Meines Erachtens gibt es im Verwaltungsverfahren keine anderen Anträge, aber genaueres kann ich Dir sagen, wenn im morgen im Büro bin.

LG
Nadine :banane
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Schnecke
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#3

02.12.2005, 09:05

Guten :moin !

Ich habe gerade mal nachgeschaut, also wir stellen die gleichen Anträge!

LG
Nadine
:banane
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Andreas

#4

02.12.2005, 10:25

:moin Birgit (und alle anderen natürlich auch :wink:)

Der Antrag sollte genau so aussehen wie der bei einem "normalen" Zivilgericht.

Ich gehe davon aus, daß sich damit deine Anfrage per PN auch erledigt hat, Birgit ?
Gast

#5

02.12.2005, 13:53

Hallo Andreas und Nadine, vielen Dank für die schnelle Antwort! Habt mir wirklich weitergeholfen! :-)

Viele liebe Grüße

Birgit
Gast

#6

02.12.2005, 13:57

Habe nochmals mit einer Arbeitskollegin gesprochen und einem Anwalt, sind darauf gekommen, dass diese wohl doch etwas abweichen (hab sie euch nachfolgend mal geschrieben):

wird beantragt,

- die nachstehend berechneten Kosten nach § 164 VwGO festzusetzen

- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen

- und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit
5 % Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.


- Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.
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