Wie lauten die Anträge bei dem Kostenfestsetzungsantrag im Verwaltungsgerichtsverfahren?
......wird nach Rechtskraft des Urteils beantragt,
- die nachstehend berechneten Kosten nach § 106 ZPO festzusetzen
- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden
- eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen........
Gibt es im Verwaltungsgerichtsverfahren andere Anträge?
Wäre dankbar für jede Hilfe!
Liebe Grüße
Kostenfestsetzungsantrag in Verwaltungsgerichtsverfahren
Hallo,
erst einmal herzlich .
Meines Erachtens gibt es im Verwaltungsverfahren keine anderen Anträge, aber genaueres kann ich Dir sagen, wenn im morgen im Büro bin.
LG
Nadine
erst einmal herzlich .
Meines Erachtens gibt es im Verwaltungsverfahren keine anderen Anträge, aber genaueres kann ich Dir sagen, wenn im morgen im Büro bin.
LG
Nadine
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Guten !
Ich habe gerade mal nachgeschaut, also wir stellen die gleichen Anträge!
LG
Nadine
Ich habe gerade mal nachgeschaut, also wir stellen die gleichen Anträge!
LG
Nadine
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Birgit (und alle anderen natürlich auch )
Der Antrag sollte genau so aussehen wie der bei einem "normalen" Zivilgericht.
Ich gehe davon aus, daß sich damit deine Anfrage per PN auch erledigt hat, Birgit ?
Der Antrag sollte genau so aussehen wie der bei einem "normalen" Zivilgericht.
Ich gehe davon aus, daß sich damit deine Anfrage per PN auch erledigt hat, Birgit ?
Hallo Andreas und Nadine, vielen Dank für die schnelle Antwort! Habt mir wirklich weitergeholfen!
Viele liebe Grüße
Birgit
Viele liebe Grüße
Birgit
Habe nochmals mit einer Arbeitskollegin gesprochen und einem Anwalt, sind darauf gekommen, dass diese wohl doch etwas abweichen (hab sie euch nachfolgend mal geschrieben):
wird beantragt,
- die nachstehend berechneten Kosten nach § 164 VwGO festzusetzen
- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen
- und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit
5 % Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.
- Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.
wird beantragt,
- die nachstehend berechneten Kosten nach § 164 VwGO festzusetzen
- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen
- und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit
5 % Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird.
- Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.