![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
......wird nach Rechtskraft des Urteils beantragt,
- die nachstehend berechneten Kosten nach § 106 ZPO festzusetzen
- sowie dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden
- eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zu erteilen........
Gibt es im Verwaltungsgerichtsverfahren andere Anträge?
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Wäre dankbar für jede Hilfe!
Liebe Grüße