Habe mal eine bescheidene Frage:
Die GS hat mit der Klage eine 1,3 GG aus einem Streitwert von 593,98 € = 58,50 € geltend gemacht ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Diese Gebühr wurde der Gegenseite auch mit Urteil zuerkannt. Nunmehr liegt uns der Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite vor. Darin macht diese nunmehr die Auslagenpauschale für die außergerichtliche Tätigkeit sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer geltend. Weiterhin wird auch noch die VG und die TG unter Anrechnung der hälftigen GG geltend gemacht. Kann die GS denn überhaupt noch die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer für die außergerichtliche Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen???????
Danke vorab.
Anrechnung!!!!!!
- domel 3008
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Dem stimme ich zu, das hätte die GS (wenn Kläger) schon mit der Klage geltend machen müssen. Im Nachhinein (ist das so richtig geschrieben ) geht das nicht mehr.