Vielleicht sollte man einfach antworten :
"Unter Berücksichtigung des Urteiles des BGH... ist die Gebühr zutreffend berechnet. Wir bitten um Erlaß des Mahnbescheides wie beantragt und gestatten uns die Anregung einer generellen Überprüfung und Umstellung bei Gericht."
Info zum neuen Urteil (wg. GG) vom AG Euskirchen
Ja, vielleicht sollte man das wirklich mal an die Mahnabteilung schreiben.
@Preußi: Was hast du denn bei so ner Monierung dann ausgefüllt?
@Preußi: Was hast du denn bei so ner Monierung dann ausgefüllt?
@stein
Ich würd den MB trotzdem rausschicken und eine Monierung riskieren. Ich find allein den Vorschlag vom Rechtspfleger schon irgendwie heftig. Außerdem muss ich nancy rechtgeben, es kann nun wirklich nicht dein Problem sein, dass die Probleme bei der Umstellung haben.
Ich würd den MB trotzdem rausschicken und eine Monierung riskieren. Ich find allein den Vorschlag vom Rechtspfleger schon irgendwie heftig. Außerdem muss ich nancy rechtgeben, es kann nun wirklich nicht dein Problem sein, dass die Probleme bei der Umstellung haben.
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also irgendwo hatte doch mal jemand geschrieben, das das technisch noch gar nicht möglich ist und die MBs solange wie bisher gemacht werden sollen..
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Also, das AG Hamburg hat mich jetzt zurückgerufen:
Es gibt eine Verfügung von der Mahngerichtverteilerstelle (???), die sagt, wir sollen VORERST, solange das nicht geklärt ist, bei
sonstige Nebenforderungen
die Geschäftsgebühr in voller Höhe eintragen und
bei sonstige Auslagen
die Mahnbescheidsgebühr SELBST AUSRECHNEN und eintragen (also 0,35 Gebühr) und hinschreiben "Minderungsbetrag 3305" <- zwingend!
Ich habe vom Gericht sonst auch eine Pdf-Datei bekommen, in der das wohl drinsteht, wenn die Jemand haben möchte?
Es gibt eine Verfügung von der Mahngerichtverteilerstelle (???), die sagt, wir sollen VORERST, solange das nicht geklärt ist, bei
sonstige Nebenforderungen
die Geschäftsgebühr in voller Höhe eintragen und
bei sonstige Auslagen
die Mahnbescheidsgebühr SELBST AUSRECHNEN und eintragen (also 0,35 Gebühr) und hinschreiben "Minderungsbetrag 3305" <- zwingend!
Ich habe vom Gericht sonst auch eine Pdf-Datei bekommen, in der das wohl drinsteht, wenn die Jemand haben möchte?
- Raphaela1207
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Also, MB liegen lassen würde ich auch nicht.
Habe jetzt schon mehrere MBs in den letzten zwei Wochen mit der vollen GG an das Mahngericht Hagen geschickt. Hatte mich da auch voher telefonisch erkundigt, was ich unter Hinweis auf das neue BGH Urteil da rein schreiben sollte, die meinten sie wüssten dort Bescheid, eine Monierung würde es deswegen nicht geben. Bis jetzt hab ich auch noch keine Antwort bekommen.
Habe jetzt schon mehrere MBs in den letzten zwei Wochen mit der vollen GG an das Mahngericht Hagen geschickt. Hatte mich da auch voher telefonisch erkundigt, was ich unter Hinweis auf das neue BGH Urteil da rein schreiben sollte, die meinten sie wüssten dort Bescheid, eine Monierung würde es deswegen nicht geben. Bis jetzt hab ich auch noch keine Antwort bekommen.
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Hier kann man auch noch nachlesen:
http://ra-frese.de/wp-content/uploads/2 ... -bgh-s.pdf
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jo 13, genau denselben link wollte ich auch grad posten..
[ironie an] sagte ich bereits, dass der MB so wie ihr das vorhattet nicht eingereicht werden kann?! [ironie aus]
[ironie an] sagte ich bereits, dass der MB so wie ihr das vorhattet nicht eingereicht werden kann?! [ironie aus]
- Annile
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Wie kann denn die Gebühr erhöht erscheinen.. sowas hab ich ja noch nie gelesen.... Denen sollte ja schon bekann sein, dass die Geschäftsgebühr bis zu 2,5 Gebühren gehen kann und weiterhin frage ich mich seit wann das Mahngericht die Höhe der Forderungen zu prüfen hat.
Es Annile :hurra